Beitrag Nr. 108270 vom 14.12.2006
IFRS und US-GAAP gleichwertig - bald gegenseitige Anerkennung?
Gegenseitige Anerkennung ist schon bald möglich, eine Konvergenz von International Financial Reporting Standards und ihrem amerikanischen Pendant, den US-GAAP, werde dagegen noch dauern, meint Heinz-Joachim Neubürger, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und ehemaliger Siemens-Manager, im Jahresbericht des deutschen Standardsetters.
Der Dialog über die gegenseitige Anerkennung der Bilanzregeln IFRS und US-GAAP sei durch die Verpflichtung, die IFRS in Europa anzuwenden, verbessert worden. "Trotz fehlender vollständiger Konvergenz sind beide Rechnungslegungssysteme schon heute hinsichtlich der Qualität der Standards gleichwertig", betont Neubürger der Börsen-Zeitung zufolge im DRSC-Jahresbericht. Allerdings akzeptiert die Securities and Exchange Commission die IFRS für ein Listing in New York noch nicht. Eine vollständige Konvergenz sei derzeit weder "kurzfristig erreichbar noch realistisch", deshalb befürwortet der DRSC-Chef eine "baldige gegenseitige Anerkennung". Bis spätestens 2009 wollen sich SEC und EU-Kommission hier einigen. Die Standards sollten sich an "vereinbarten Prinzipien" orientieren.
IFRS für den Mittelstand 2008
Der DRSC-Chef berichtet auch über die neuesten Entwürfe des DRSC, etwa zur Zwischenberichtserstattung (E-DRS 21), wo die Vorschriften zu Halbjahres- und Quartalsberichten gemäß dem gerade verabschiedeten Transparenzrichtlinienumsetzungsgesetz (TUG) konkretisiert werden. Der DRSC-Jahresbericht gibt auch den aktuellen Stand zur Diskussion um IFRS für den Mittelstand wieder, weiß die Börsen-Zeitung. Bis 2008 will der Londoner Standardsetter IASB hier Regeln vorlegen, die für 23 Millionen Unternehmen innerhalb Europas gelten könnten. Das DRSC plädiert für eine Vereinfachung der Normen. Die IFRS sind für den deutschen Gesetzgeber derzeit noch keine geeignete Grundlage für eine mittelständische Bilanz.
Anfang nächsten Jahres will die deutsche Regierung ein Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vorlegen. Dem Zeitungsbericht zufolge soll er sich nur in Maßen an den IFRS orientieren. Wahrscheinlich werden die Wahlrechte im Handelsgesetzbuch eingeschränkt, die Möglichkeiten zur Kapitalaufnahme verbessert und die Überleitung zur steuerlichen Gewinnermittlung erleichtert. Gravierend könnten die Änderungen "bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen" sein, meint die Börsen-Zeitung. In den deutschen HGB-Bilanzen sind die Rücklagen für die Altersvorsorge nämlich meist zu niedrig. (kib)
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