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Beitrag Nr. 114178 vom 29.03.2007

Mehr Gläubigerschutz durch IFRS

Wie die International Financial Reporting Standards (IFRS) Unternehmensgläubigern mehr Schutz bieten können, wird gerade in der EU diskutiert. Dabei geht es auch um die internationalen Bilanzrichtlinien für kleine und mittlere Unternehmen. Denn wenn sie mit dem Gläubigerschutz verknüpft würden, wäre der Mittelstand zur IFRS-Bilanzierung gezwungen.

Gläubigerschutzmaßnahmen sind in der zweiten EU-Richtlinie sowie im deutschen Gesellschaftsrecht festgelegt, schreiben Professor Bernhard Pellens von der Ruhr-Universität Bochum und seine Mitarbeiter Dirk Jödicke und André Schmidt in ihrem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). Ob die Firmen die Schutzmechanismen auch einhalten, würde in Deutschland mithilfe des Jahresabschlusses nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) überprüft. Wie zweckmäßig der Gläubigerschutz ist, diskutiere gerade die EU. Anlass sei einerseits, dass sich die Schutzmechanismen durch Konzernbildung umgehen ließen. Andererseits würden die IFRS und ihr Ableger für den Mittelstand (IFRS-SME) diese Diskussion anheizen: "Eine am Gläubigerschutz ausgerichtete vorsichtige Messung der bilanziellen Kapitalerhaltung und der Höchstausschüttung an die Anteilseigner steht hier nicht im Fokus", stellen die Autoren klar. "Sofern die IFRS-Rechnungslegung in Europa für alle Kapitalgesellschaften verpflichtend würde, stellt sich die Frage, ob und wie die traditionellen Gläubigerschutzmechanismen zu modifizieren sind."

Wahlrecht statt IFRS-Zwang

Vorstellbar wäre für die Autoren beispielsweise, dass die IFRS durch einen liquiditätsorientierten Solvenztest ergänzt würden. "Mit der IFRS-Bilanz würde die Überschuldungs- und mit dem Solvenztest die Illiquiditätsgefährdung gemessen." Die Konsequenz für deutsche Unternehmen wäre, dass sie zu Bilanzen nach den (SME-)IFRS verpflichtet würden, offen sei zudem, nach welchem Bilanzsystem "Einzelkaufleute und Personengesellschaften in der EU zu bilanzieren hätten".

Das Institut der Wirtschaftsprüfer sowie die Arbeitsgruppe "Kapital in Europa" haben einen Gegenvorschlag: Wer nach dem HGB bilanziert, wendet die bestehenden Schutzmechanismen an. Firmen, die nach IFRS bilanzieren, können wählen zwischen einer zusätzlichen HGB-Bilanz oder einem zusätzlichem Solvenztest. Modifiziert werden müssten dazu allerdings die 2. und die 4. EU-Richtlinie. Derzeit prüfe die EU mit einer Machbarkeitsstudie, wie ein neues Gläubigerschutzsystem die Wirtschaft stärken könnte. Die Ergebnisse sollen Ende dieses Jahres vorliegen, wissen die Autoren. Ein Systemwechsel wäre frühestens 2009 möglich. (kib)

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