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Beitrag Nr. 79426 vom 02.11.2005

Bundesjustizministerium will Handelsgesetzbuch modernisieren

Damit das Handelsgesetzbuch (HGB) auch weiterhin den Bedürfnissen des Mittelstands gerecht wird, will das Bundesjustizministerium es mit Blick auf internationale Bilanzstandards modernisieren. Gegen die International Financial Reporting Standards (IFRS) - auch in einer abgespeckten Version - gibt es dagegen im deutschen Mittelstand große Vorbehalte.

"Wir wollen das HGB nicht verkümmern lassen", zitiert die Börsen-Zeitung Christoph Ernst, Ministerialrat im Bundesjustizministerium (BMJ). Seit Jahren schon will das Ministerium das Bilanzrecht modernisieren, "eine Regierungsmeinung gibt es noch nicht zu diesen Themen", weiß die Zeitung. Das HGB soll sich in Richtung IFRS bewegen.

Börsennotierte deutsche Unternehmen müssen derzeit sowohl nach den internationalen Regeln wie auch nach dem HGB bilanzieren - und fordern deshalb die Abschaffung des deutschen Abschlusses, um nicht zwei Bilanzen erstellen zu müssen. Auch die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, so die Börsen-Zeitung, würden die IFRS am liebsten als Einzelabschluss zugelassen sehen. Der deutsche Mittelstand hingegen steht den internationalen Standards skeptisch bis ablehnen gegenüber. Der Standardsetter IASB (International Accounting Standards Board) arbeitet derzeit an einer KMU-Version der IFRS.

Steuerbemessung mit IFRS nicht möglich

Würde der HGB-Abschluss abgeschafft, würde damit "das Prinzip der Kapitalerhaltung berührt", führt die Zeitung die Argumente von IFRS-Kritikern an. Firmen könnten dann beispielsweise nicht-realisierte Gewinne ausschütten und so ihre Substanz aushöhlen. Außerdem gilt eine IFRS-Bilanz als wenig geeignet, um die Steuer zu bemessen. Entsprechend will das Ministerium bei einer HGB-Modernisierung "nicht alle Grundsätze des deutschen Handelsrechts über Bord" werfen, sagte Christoph Ernst der Zeitung zufolge. So soll beispielsweise das Anschaffungskosten- und Vorsichtsprinzip erhalten bleiben.

Nach Ansicht des BMJ-Ministerialrats sind die IFRS "in erster Linie ein Informationssystem für große Kapitalgesellschaften" und es sei fraglich, "ob sie für den Mittelstand sinnvoll und handhabbar sein könnten". In Deutschland gibt es derzeit rund 750 000 GmbHs und 100 000 GmbH & Co KGs. Mögliche Reformpunkte könnten die Rückstellungsbewertung, der Fair Value für Finanzinstrumente, der Konsolidierungskreis und die Abschaffung von Bewertungswahlrechten, so die Börsen-Zeitung.

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