Beitrag Nr. 79427 vom 03.11.2005
Publizitätsscheue Mittelständler müssen ab 2007 mit hohen Geldbußen rechnen
Das Bundesjustizministerium plant einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) zufolge Sanktionen für Unternehmen, die eine Offenlegung ihrer Bilanz verweigern.
Ab 2007 müssen Firmen, die entgegen der gesetzlichen Regelung ihre Bilanzen nicht offen legen, mit Strafen rechnen, berichtet die SZ über einen Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium. Rund 90 Prozent der deutschen Unternehmen erfüllen derzeit nicht ihre Publizitätspflichten: Alle Kapitalgesellschaften - darunter auch die Rechtsform GmbH & Co. KG - müssen nämlich ihre Jahresabschlüsse "beim zuständigen Handelsregister" hinterlegen, weiß die Zeitung. Aber nur zehn bis 15 Prozent, so die Wirtschaftsauskunftei Creditreform, decken ihre Abschlüsse auf. "Vor allem kleine und mittelgroße Firmen weigern sich hartnäckig, ihren Jahresabschluss öffentlich zu machen", zitiert die SZ Volker Ulbricht, Geschäftsführer der Creditreform.
Mit Phantasie Publizitätspflicht umgehen
Damit sie ihre Bilanzen nicht veröffentlichen müssen, setzen zum Beispiel manche Unternehmen mit der Rechtsform GmbH & Co. KG ""vermögensarme" natürliche Personen als Vollhafter", hat die SZ vom Münchner Rechtsanwalt und Steuerberater Klaus D. Höfner erfahren. "Denn immer dann, wenn es einen persönlich haftenden Gesellschafter gibt, greift die Publizitätspflicht nicht", so die Zeitung. Firmen fürchten durch die Veröffentlichung ihrer Abschlüsse, dass Verhandlungen mit ihren Kunden und Lieferanten zu ihren Nachteilen ausgehen, berichtet Creditreform-Chef Ulbricht in der SZ.
Mit Sanktionen will das Bundesjustizministerium die Unternehmen zur Veröffentlichung zwingen. Der Referentenentwurf "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" regelt nicht nur die künftige Aufgabe des elektronischen Bundesanzeigers "als Quelle für alle gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Veröffentlichungen", hat die Zeitung erfahren, sondern soll auch neue Publizitätsregeln für Jahresabschlüsse enthalten. Firmen, die ihre Bilanzen nicht offen legen, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen - bislang mussten sie schlimmstenfalls 2.500 Euro zahlen. Und anders als heute sollen die Unternehmen tatsächlich zahlen müssen. Derzeit können die Registergerichte "nicht von Amts wegen tätig werden, wenn Firmen ihren Jahresabschluss nicht offen legen", so die SZ.
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