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Beitrag Nr. 85766 vom 01.02.2006

IDW: Baldiges Aus für HGB-Bilanzen?

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) rechnet damit, dass es eine Rechnungslegung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch in spätestens zehn Jahren nicht mehr geben wird. Der Druck auf den Mittelstand, nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu bilanzieren, nehme immer mehr zu.

Private-Equity-Geber, Banken und ausländische Geschäftspartner forderten von mittelständischen Unternehmen immer häufiger, nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) zu bilanzieren, zitiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) den IDW-Vorstandssprecher Klaus-Peter Naumann. Bislang dürfen die Mittelständler zwar auch nach den IFRS ihre Bilanzen erstellen, zusätzlich müssen sie aber einen HGB-Abschluss für die Steuererhebung vorlegen.

Naumann macht allerdings darauf aufmerksam, dass die internationalen Standards nicht direkt auf deutsche Firmen anwendbar seien, "weil man nationale Entwicklungen in der Betriebswirtschaft wie im Gesellschaftsrecht berücksichtigen müsse". Dazu gehöre beispielsweise die Berechnung des Eigenkapitals - nach IFRS ist das nur das Kapital, das nicht zurückgezahlt werden muss. In den Gesellschafterverträgen deutscher Personengesellschaften wird aber oft dem "Gesellschafter ein Rückgaberecht seines Anteils" eingeräumt, berichtet die FAZ.

Regierung will HGB den internationalen Standards anpassen

Die Bundesregierung will die deutsche Rechnungslegung an den IFRS ausrichten. Das IDW hat hier eigene Vorschläge vorgelegt, die sich an den Bedürfnissen des Mittelstands ausrichten und auch in die Arbeit des International Accounting Standards Board (IASB) einfließen, so die Zeitung. Zu den IDW-Vorschlägen gehört ein "Aktivierungsverbot für Aufwendungen der Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs". Firmenwerte, die durch Übernahmen erworben wurden, sollen die Unternehmen, aktivieren und planmäßig abschreiben müssen. Das IDW hält einen Impairment-Test nicht für mittelstandsgerecht und schlägt stattdessen eine Regelabschreibung vor.

Dem Institut zufolge müssten immaterielle Vermögenswerte künftig auch nach HGB aktiviert werden, wobei sie mit einer Ausschüttungssperre versehen werden sollen: So kann "kein Vermögen als Gewinn ausgeschüttet werden, das nicht vorhanden ist", berichtet die FAZ. Gleiches gilt für die Aktivierung von aktiven latenten Steuern. Pensionsverpflichtungen sollten passiviert werden. (kib)

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