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Beitrag Nr. 86007 vom 07.02.2006

Gesetzentwurf sichert Eigenkapital von Genossenschaftsbanken auch unter IFRS

Das Bundeskabinett hat kürzlich einen Gesetzentwurf zur Europäischen Genossenschaft gebilligt und damit gleichzeitig die Kapitalbeschaffung und -erhaltung von genossenschaftlichen Banken erleichtert.

Dem Entwurf zufolge können Genossenschaftsbanken ihr Geschäftsguthaben weiterhin als Eigenkapital bilanzieren, selbst wenn sie ab 2007 die International Financial Reporting Standards (IFRS) anwenden müssen, berichtet die Börsen-Zeitung. IAS 32 der internationalen Standards sieht eigentlich vor, dass genossenschaftliche Banken die Geschäftsguthaben ihrer Mitglieder nicht als Eigenkapital ausweisen dürfen, "weil sie nach einer Kündigung uneingeschränkt rückzahlbar sind", so die Zeitung.

Der Gesetzentwurf erlaubt den Genossenschaften nun, in ihrer Satzung die Rückzahlung der Mitgliederguthaben nach deren Kündigung - in einem eingeschränkten Rahmen - zu gestalten. Der Börsen-Zeitung zufolge begrüßte der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband, dass "nahezu alle Vorschläge, die er federführend für die Genossenschaftsverbände unterbreitet habe, in den Entwurf übernommen worden seien". (kib)

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