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Beitrag Nr. 91925 vom 25.04.2006

Wege aus der IFRS-Fremdkapitalfalle

Deutsche Gesellschaften müssen fürchten, dass ihr Eigenkapital bei einer Bilanzierung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu Fremdkapital wird. Bewahren kann sie davor nur eine Neuregelung des Standards IAS32 - oder eine Neugestaltung der Gesellschafterverträge.

Betroffen von dem Eigenkapitalverlust durch die IFRS sind hauptsächlich Genossenschaften, Personenhandels-, Handels- (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG) sowie Betriebe, die als GmbH & Co. KG oder GmbH firmieren, berichtet Thomas Gruhn, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Frankfurter Sozietät Clifford Chance, in seinem Gastbeitrag für die Börsen-Zeitung. Nach den internationalen Standards dürfen das Kommanditkapital sowie die "Einlagen persönlich haftender Gesellschafter und das Stammkapital von Gesellschaften mbH nicht als Eigenkapital behandelt werden", weiß der Steuerberater.

Standard ändern...oder Verträge ändern

Deutsche Gesellschaften hoffen derzeit auf eine Änderung von IAS 32, dem Standard, der die Bewertung von Kapital regelt. So könnten nach einem Vorschlag des Londoner Standardsetters, dem International Accounting Standards Board (IASB), "Finanzinstrumente - ungeachtet bestehender Andienungs- oder Kündigungsrechte - dann als Eigenkapital klassifiziert werden, wenn ihre Ablösung zum Fair Value erfolgt (Instruments Puttable at Fair Value)", berichtet Gruhn in der Börsen-Zeitung. Damit könnten deutsche Gesellschaften ihr Gesellschaftskapital "ungeachtet bestehender Kündigungsrechte als Eigenkapital in einer IFRS-Bilanz" ausweisen. Der amerikanische Standardsetter Financial Accounting Standards Board (FASB) will sogar "zwischen börsennotierten und nichtbörsennotierten Unternehmen" differenzieren, dabei soll für letztere "auch eine Abfindung zum Buchwert" möglich sein, hat Gruhn erfahren. Käme dieser Vorschlag durch, könnten deutsche Gesellschaften ihr Kapital sachgerechter bilanzieren.

Gruhn rät deutschen Gesellschaften jedoch, nicht allzu viele Hoffnungen in die Neuregelung von IAS 32 zu setzen, sondern selbst aktiv zu werden. So könnten sie "ihre Gesellschaftsverträge so gestalten, dass auch unter den derzeit geltenden, rigiden Regelungen des IAS 32 der Ausweis des Gesellschaftskapitals als Eigenkapital möglich ist", meint der Steuerberater. Hier könnte beispielsweise geregelt werden, dass "Kündigungen auf der Ebene der Gesellschafter statt auf der Ebene der Gesellschaft" abgewickelt werden. (kib)

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