Beitrag Nr. 93399 vom 19.05.2006
Interessen des Mittelstands sollen in IFRS einfließen
Künftig werden wohl immer mehr kleine und mittlere Firmen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) bilanzieren, weil die Banken das von ihnen erwarten. Oliver Roth, Chef der Lemp-Gruppe und Vorstand des Wirtschaftsverbands WSM, will als einziger Mittelständler im International Accounting Standards Board (IASB), das die IFRS definiert, die Interessen der KMU vertreten - was er im einzelnen vorhat, sagte er dem Handelsblatt.
Die IFRS sollen, so Roth, Firmen für Aktionäre und Investoren transparenter machen. Der Mittelstand verfolge jedoch andere Ziele, ihm gehe es vor allem um "nachhaltige Wertsicherung". Die Firmenchefs seien weniger an einzelnen Quartalsergebnissen interessiert als Chefs börsennnotierter Gesellschaften. Stattdessen stünde für sie das "Vorsichtsprinzip im Vordergrund, das Eigentümer und Gläubiger schützt". Die IFRS bauen dagegen auf dem Zeitwertprinzip, das "den potenziellen und anonymen Anleger informieren" soll, sagte Roth der Zeitung. Allerdings sei offen, ob der Investor dadurch auch geschützt werde.
Der Mittelständler kritisiert nicht die Fair-Value-Bewertung an sich, sondern den hohen Aufwand, den ein Unternehmen für die Ermittlung seines aktuellen Werts betreiben muss - "ohne dass es für Eigentümer, Lieferanten oder Gläubiger des Unternehmens zu einem Mehr an Transparenz kommt". Roth moniert zudem, dass die Bilanzen damit volatiler würden. Schuld daran sei aber nicht die tatsächliche Performance der Firma, sondern die aktuelle Bewertung.
KMU-Regeln sollen weniger aufwendig sein
Roth will als einziger deutscher Mittelständler im IASB verhindern, "dass die Mittelstandsbilanzregeln ähnlich kompliziert werden wie die für kapitalmarktorientierte Unternehmen". Familienbetriebe könnten es sich eine so aufwändige Rechnungslegung nicht leisten. Außerdem strebt der Chef der Lemp-Gruppe eindeutige und klar formulierte internationale Bilanzregeln für den Mittelstand an, so "dass sie möglichst zügig mit dem nationalen Handels- und Bilanzsteuerrecht in Einklang zu bringen sind". (kib)
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