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Beitrag Nr. 97061 vom 06.07.2006

Versicherer wollen Reform der Bilanzregeln - und legen Entwurf vor

20 führende europäische Versicherungsgesellschaften haben in Brüssel einen Entwurf für einen neuen Bilanzstandard vorgelegt. Nach ihrer Ansicht bilden die International Financial Reporting Standards (IFRS) nicht die Besonderheiten des Versicherungsgeschäfts ab.

Die europäische Versicherungswirtschaft fordert, dass die Bilanzregeln für Versicherungsverträge radikal reformiert werden, berichtet die Financial Times Deutschland (FTD). Die Finanzvorstände von 20 europäischen Gesellschaften, unter anderem von Allianz, Axa, Generali und Münchener Rück, legten vergangene Woche einen Entwurf für Rechnungslegungsstandards für ihre Branche vor. "Die wirtschaftliche Realität unseres Geschäfts wird derzeit nicht wirklich abgebildet", zitiert die FTD Allianz-Finanzchef Helmut Perlet. Die Versicherer kritisierten außerdem die Arbeit des Standardsetters International Accounting Standards Board (IASB).

Standard für Versicherungsverträge fehlt immer noch

Seit 2005 müssen börsennotierte Firmen in der Europäischen Union nach den IFRS bilanzieren. Noch immer fehlt aber ein Standard, der die Bilanzierung von Versicherungsverträgen regelt. Ende dieses Jahres wird ein erstes Diskussionspapier seitens des IASB erwartet. Erst für 2008 rechnet die Branche damit, dass der Standardsetter einen Entwurf vorlegt, der dann frühestens ab 2009 gelten könnte, weiß die Zeitung. Deshalb greift die Versicherungswirtschaft für ihre Bilanzen zurzeit noch auf nationale Regeln zurück. Dadurch werden die Bilanzen jedoch schwer vergleichbar. Die Folge: Investoren stehen Versicherungsgesellschaften skeptisch gegenüber, Kapital vom Markt ist für die Unternehmen deshalb teurer, klagen die Versicherer.

Geht es nach den Vorstellungen der Versicherungsunternehmen, würden künftig "Gewinne nicht mehr am Beginn oder Ende der Laufzeit eines einzelnen Vertrags" verbucht, hat die FTD erfahren. Sie sollten stattdessen "über den gesamten Zeitraum hinweg verbucht werden, wenn positive oder negative Entwicklungen eine sicherere Einschätzung ermöglichen", schreibt die Zeitung. Verbindlichkeiten sollten ebenfalls zu ihrem Marktwert verrechnet werden. Bislang gilt die Fair-Value-Regel nur für die Vermögenswerte. Die Bilanzregeln sollen für Lebens- und Nicht-Lebensversicherungsverträge gültig sein und mit Solvency II, den in Arbeit befindlichen Eigenkapitalanforderungen für die Branche, harmonieren. (kib)

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