Beitrag Nr. 98708 vom 24.07.2006
Neuer Entwurf zu IAS 32 hilft Firmen wenig
Deutsche Personengesellschaften und Genossenschaften, die nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) bilanzieren, verlieren durch den Standard IAS 32 massiv an Eigenkapital. Das brachte dem Standardsetter IASB herbe Kritik ein. 2008 will er deshalb den Standard völlig ändern, jetzt legte er einen ersten Entwurf vor, der gleichzeitig als Interimslösung taugen soll.
Laut IAS 32 wird Eigen- zu Fremdkapital, wenn "sich die Gesellschaft einer Zahlungspflicht bei einer Kündigung (irgendwann) nicht entziehen kann", berichtet Professor Edgar Löw von der Wirtschaftsberatung KPMG in seinem Gastbeitrag für die Börsen-Zeitung. Das trifft besonders deutsche Genossenschaften und Personengesellschaften hart, denn sie müssen den IFRS zufolge die Einlagen ihrer Gesellschafter größtenteils oder sogar vollständig als Fremdkapital bilanzieren. Das führte zu Kritik an Standardsetter IASB, der nun die Eigenkapitaldefinition bis 2008 überarbeiten will.
Entwurf ändert wenig für deutsche Gesellschaften
Derzeit können die Unternehmen schon auf eine Interimslösung, die das IASB als Entwurf vorgelegt hat, zurückgreifen. Allerdings hilft diese Zwischenlösung deutschen Genossenschaften und Personengesellschaften wenig, bezieht sie sich doch nur auf "Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert kündbar sind oder aus denen im Liquidationsfall eine Zahlungspflicht resultiert", berichtet der KPMG-Experte. Der "erweiterte Eigenkapitalbegriff" soll für Einzelabschlüsse und "im Konzernabschluss nur auf vom Mutterunternehmen emittierte Finanzinstrumente anwendbar sein". Weiterhin würden "Einlagen in Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer Personengesellschaft" und "die Anteile der Minderheitsgesellschafter" als Fremdkapital gelten, schreibt der Professor.
Löw spielt in seinem Artikel verschiedene Szenarien durch: So könnte etwa eine GmbH & Co. KG, die "Kopf eines Konzerns" ist, "die Einlagen der Kommanditisten als Eigenkapital ausweisen, wenn die KG das Mutterunternehmen darstellt". Ist jedoch die GmbH das Mutterunternehmen, müssen die Einlagen als Fremdkapital bilanziert werden. Von dem Entwurf profitieren am ehesten Firmen, "die weder Aktien noch Anleihen an einer Börse platziert haben" und keine finanziellen Mittel von Dritten verwahren, weiß Löw: Denn wenn sie in ihrem Gesellschaftervertrag eine Formelabfindung geschrieben haben, erfüllen sie das Kriterium "Abfindung zum anteiligen beizulegenden Zeitwert". (kib)
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