Beitrag Nr. 99244 vom 03.08.2006
BaFin oder DPR sollen Firmen in IFRS-Fragen beraten
Pre-Clearance - darunter verstehen Experten die Klärung strittiger Bilanzfragen durch eine unabhängige Stelle, bevor es zu einer Bilanzprüfung kommt. Hans-Joachim Böcking, Professor für Wirtschaftsprüfung und Corporate Governance an der Universität Frankfurt/Main, und sein wissenschaftlicher Mitarbeiter Philipp Wiederhold fordern in ihrem Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) ein solches Pre-Clearance-Verfahren für deutsche Firmen.
Seit Anfang des Jahres ist die privatwirtschaftlich organisierte Deutsche Prüfstelle für Rechnungswesen (DPR) aktiv und prüft stichprobenartig Unternehmensabschlüsse. Findet sie Unstimmigkeiten, versucht sie dies mit den Firmen zu klären. Sind diese unkooperativ, schaltet die DPR die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein. In den USA hingegen kontrolliert die SEC (Securities and Exchange Commission) nicht nur regelmäßig die Abschlüsse der Gesellschaften regelmäßig, sondern beantwortet auch die Fragen der Unternehmen "nach der korrekten Abbildung bestimmter Sachverhalte in der Rechnungslegung" (Pre-Clearance), so die Autoren. In Frankreich arbeite die staatliche Enforcementstelle ähnlich wie die der Amerikaner. In den Aufgabenbeschreibungen der DPR und der BaFin fehle die Pre-Clearance völlig, monieren die Böcking und Wiederhold.
Unabhängige Stelle soll Interpretationsprobleme klären
Seitdem börsennotierte Unternehmen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) bilanzieren müssen, sei der Bedarf nach "der Dienstleistung Pre-Clearance" gestiegen. Es sei fraglich, ob sie den deutschen Gesellschaften vorenthalten bleiben soll. Das Verfahren würde die Firmen zügig "bei unklaren Bilanzierungssachverhalten" unterstützen und so die "Qualität der Rechnungslegung" verbessern. "Das Vertrauen in die Rechnungslegung wird erhöht und Vorstand, Abschlußprüfer und Aufsichtsrat der dem Enforcement unterliegenden Unternehmen gestärkt", stellen die Autoren in der FAZ klar.
Übernehmen könnten die Aufgabe entweder das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) oder dessen internationales Pendant das IFRIC. Allerdings würden dann "rechtskräftige Interpretationen" ihre Zeit brauchen, so der Professor und sein Mitarbeiter. Die Unternehmen benötigen jedoch eine schnelle Lösung. Deshalb schlagen die beiden Autoren als weitere Möglichkeit vor, das Pre-Clearance bei der Enforcementstelle anzusiedeln. (kib)
Weitere Meldungen: PC-Controllingpraxis online
Worldwide