Mester untersucht die aktuelle Rechtsprechung zum Umgang mit dem SGB II und dem SGB XII
Kurznachricht zu "Die Rechtsprechung zum Vermögenseinsatz nach SGB II und SGB XII" von Julia Mester, original erschienen in: ZfF 2009 Heft 1, 1 - 11.
Die Autorin stellt die Rechtsprechung der Sozialgerichte seit September 2006 zum Einsatz des Vermögens nach dem SGB II und SGB XII dar. Im ersten Abschnitt befasst sie sich mit der Frage, wie mit der Kapitallebensversicherung umzugehen ist. Bei dieser handelt es sich nicht um ein staatlich gefördertes Vermögen. Auch aus gesetzessystematischen oder verfassungsrechtlichen Gründen ist sie nicht mit einer geförderten Altersversorgung gleichzusetzen. Mester legt dar, dass es sich bei Altersvorsorgevermögen gem. § 12 Abs. 2 Nr. 2 SGB II um solches Vermögen handelt, dass gem. § 10a oder Abschnitt IX EStG gefördert wird. Ferner untersucht sie die Härteprüfung gem. § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Alt. 2 SGB II und macht deutlich, dass bei der Bedürftigkeitsprüfung keine Saldierung der Aktiva und Passiva vorzunehmen ist (hierzu BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R).
Im nächsten Abschnitt erörtert Mester die Frage nach der Angemessenheit der Eigentumswohnung (hierzu BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R). Sie setzt sich mit dem Wortlaut des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II auseinander und weist darauf hin, dass es nach der BSG-Rechtsprechung nicht akzeptabel ist, die Angemessenheit einer Immobilie auf der Grundlage der länderrechtlichen Bestimmungen zum Wohnraumförderungsgesetz zu prüfen. Im Folgenden erläutert sie die Frage der Angemessenheit von Hausgrundstücken (hierzu BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R = FEVS 59, 49). Maßgeblich sind insoweit grundsätzlich die Vorgaben des II. WoBauG (Grenzwert 130 qm für Vierpersonenhaushalt). Weitere Entscheidungen zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Vermögenswerte eingesetzt werden müssen, bevor Sozialleistungen in Anspruch genommen werden können, folgen (z.B. LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2006 - L 8 AS 325/06 ER; LSG Bayern, 11.09.2006 - L 7 B 468/06 AS PKH). Dabei setzt sich Mester auch mit Fragen der Vermögensüberprüfung sowie der Mitwirkungspflichten gem. § 66 Abs. 1 SGB I auseinander (LSG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2007 - L 20 B 75/07 SO ER).
Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Dr. Henning Seel.
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