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Beitrag Nr. 159326 vom 24.04.2009

Vertragsverletzungsverfahren wegen Vergabe von öffentlichen Aufträgen an juris GmbH

Die EU-Kommission hat am 14. April 2009 beschlossen, eine förmliche Aufforderung an Deutschland wegen der Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Rechtsinformationsdienste zu richten .

In Kritik steht die Kooperationsvereinbarung der Bundesregierung mit der juris GmbH, die in Deutschland der führende Anbieter von Rechtsinformationsdiensten ist. Anlässlich der Teilprivatisierung im Jahr 2001 wurde die bereits bestehende Kooperationsvereinbarung überarbeitet, auch hinsichtlich der Vergütungsbestimmungen.

Nach Ansicht der Kommission ist diese Überarbeitung als neuer Auftrag zu werten. Dieser hätte nach Richtlinie 92/50/EWG über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ausgeschrieben werden müssen. Das Vergabeverfahren sei einseitig zugunsten der juris GmbH ausgerichtet gewesen.

Die Bundesregierung argumentiert, die Dienste der juris GmbH hätten sich bei einer "wettbewerbsorientierten Marktuntersuchung" als ideal für die Bedürfnisse der Justizbehörden herausgestellt. Da ohnehin nur die juris GmbH als Dienstleister in Frage gekommen sei, sei es gerechtfertigt gewesen, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Ausschreibung zu vergeben.

Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Stellungnahme der Kommission zu antworten. Die Kommission kann bei nicht zufriedenstellender Antwort dann Klage vor dem EuGH erheben.