Beitrag Nr. 128462 vom 04.12.2007
Betriebsratswahl in Lidl-Filiale - Discounter tritt nach
Zum ersten Mal war es gelungen, in einer der knapp 50 Filialen des Discounters Lidl in Hamburg einen Betriebsrat zu wählen. Doch die Freude darüber war nur von kurzer Dauer. Der Konzern hat die Wahl vor dem Arbeitsgericht angefochten und zudem einen der Unterstützer des neugewählten Betriebsrats entlassen. Die Gewerkschaft ver.di will jetzt die Öffentlichkeit mobilisieren.
Die Mitarbeiter der Lidl-Filiale in Hamburg-Eidelstedt hatten Anfang November 2007 einen Betriebsrat gewählt. Die Wahlbeteiligung in dem Markt mit 17 Angestellten lag bei 100 Prozent, gewählt wurde der ver.di-Kandidat Tayed Azzab. Mit diesem Ergebnis will sich Lidl scheinbar nicht abfinden. Kurz vor Ablauf der gesetzlichen Frist hat der Discounter die Wahl vor dem Arbeitsgericht angefochten. Weiterhin wurde ein Mitarbeiter, der den neugewählten Betriebsrat unterstützt hat, entlassen. Nach Ansicht der Gewerkschaft ver.di handelt es sich bei diesem Vorgehen um ein "Nachtreten" des Konzerns. Die Leistungen des Gekündigten seien zuvor nie in Frage gestellt worden. Er sei aber "der Einzige aus dem Kreis der Unterstützer des jetzigen Betriebsrats, den Lidl gefahrlos kündigen kann, da er noch keine sechs Monate im Unternehmen ist und deshalb keine Kündigungsschutzklage erheben kann", wie der Hamburger ver.di-Fachbereichsleiter Ulrich Meinecke betont.
Auch die ver.di-Fachsekretärin Anja Keuchel kritisiert das Vorgehen des Konzerns: "Für unsere Leute ist die Entlassung des Kollegen ein Schlag ins Kontor." Der Anfechtungsklage gegen die Betriebsratswahl sehe man allerdings gelassen entgegen. Eine Einigung der Konfliktparteien scheint ausgeschlossen, ein Gespräch mit dem Lidl-Regionalleiter Frank Scheithauer war gescheitert. Ver.di sucht jetzt die Öffentlichkeit und sammelt Unterschriften, um so gegen die Entlassung zu protestieren.
Schon die Wahl des Betriebsrats war von Lidl massiv behindert worden, getreu der Philosophie des Discounters, keine Betriebsräte oder Jugend- und Auszubildendenvertretungen in ihren Filialen zuzulassen. Die Filialleiterin selbst hatte sich zur Wahl aufgestellt. Die Mitarbeiter waren in persönlichen Gesprächen von ihren Vorgesetzten dazu gedrängt worden, diese zu wählen, eine Kollegin wurde sogar zu Hause aufgesucht. Zur Unterstützung der Filialleiterin wurden zudem Mitarbeiter aus anderen Filialen nach Hamburg-Eidelstedt versetzt, obwohl es dafür aus Arbeitsgesichtspunkten überhaupt keinen Bedarf gab, wie Anja Keuchel unterstreicht.
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