Beitrag Nr. 153092 vom 08.01.2009
Schulungsanspruch in Sachen Wirtschaftsausschuss auch für langjährige Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen möglich
Auch Mitglieder eines Wirtschaftsausschusses, die ihr Amt bereits einige Jahre ausüben, können einen Anspruch auf eine Grundlagenschulung zum Thema haben.
Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamm am 5. Dezember 2008. Gegen den Beschluss ist - aufgrund seiner grundsätzlichen Bedeutung - die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.
In dem vom LAG Hamm vorläufig entschiedenen Streit ging es um den im Jahr 2006 gestellten Antrag eines Betriebsrats, vier seiner Mitglieder zu einer Schulung "Wirtschaftsausschuss" zu entsenden. Die betreffenden Personen waren jeweils länger als fünf Jahre Mitglied des Betriebsrats wie auch des Wirtschaftsausschusses. Alle hatten in den vergangenen Jahren an Schulungen zum Thema "Wirtschaftliche Grundlagen für Betriebsräte" teilgenommen.
Der Arbeitgeber lehnte den Antrag ab. Er begründete dies zum einen damit, dass die vorgeschlagenen Personen aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit im Wirtschaftsausschuss über ausreichende Erfahrungskenntnisse daraus verfügten. Zum anderen hätten diese Personen bereits an Grundlagenschulungen zu wirtschaftlichen Fragen für Betriebsräte teilgenommen, die sich mit den Aufgaben des Wirtschaftsausschusses überschnitten.
Nachdem der Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht Hagen unterlegen war, gab ihm das Landesarbeitsgericht Hamm teilweise recht. "Selbst eine wiederholte Amtsperiode im Wirtschaftsausschuss ist kein hinreichendes Merkmal für die fehlende Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme", erkannten die Richter. Wichtige Themen für den Wirtschaftsausschuss seien überdies nicht in den bisher besuchten Grundlagenseminaren zu Wirtschaftsfragen behandelt worden. Dem Arbeitgeber wurde aufgegeben, die BR-Mitglieder für die Schulungen freizustellen.
Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 5. Dezember 2008, Az.: 10 TaBV 25/07
Dieser Beitrag wurde erstellt von Sylvia Erwin.
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