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Beitrag Nr. 153416 vom 14.01.2009

Mindestlohn "light" für Leiharbeiter - Gewerkschaften protestieren

Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat sich der Koalitionsausschuss auf einen neuen Anlauf für einen Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche geeinigt. Der Kompromiss stieß sofort auf Kritik der Gewerkschaften.

In der Langfassung der Koalitionsbeschlüsse zum Thema "Einsatz für Arbeit" ist der Leiharbeit ein eigenes Kapital gewidmet. Darin heißt es: "Für die Wiedereinstellung von Arbeitnehmern in der Leiharbeit werden Zuschüsse zur Qualifizierung in den Jahren 2009 und 2010 aus dem Haushalt der BA zur Verfügung gestellt. Wir wollen bis Ende Januar ein Gesetzgebungsverfahren einleiten, das für die Zeitarbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eine Lohnuntergrenze etabliert, die die Tarifautonomie wahrt."

Beobachter werten diese Festlegung als eine Entscheidung gegen die Aufnahme der Leiharbeitsbranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz. Es würde also nicht der Weg eingeschlagen, die von den DGB-Gewerkschaften ausgehandelten Tarifverträge im Leiharbeitssektor für allgemeinverbindlich zu erklären, sondern für die Leiharbeit würde eine eigene Mindestlohnregelung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz etabliert.

Die Klausel "unter Wahrung der Tarifautonomie" sieht das DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki als Schutzregel für die Niedriglohn-Tarifverträge der so genannten Christlichen Gewerkschaften: "´Ganz offensichtlich hat sich hier die CDU durchgesetzt und will auch weiterhin Löhne umsetzen, die nicht Existenz sichernd sind´, sagte Matecki. Flächentarifverträge von so genannten christlichen Gewerkschaften würden gezielt als Konkurrenz zu den DGB-Tarifen abgeschlossen und diese deutlich unterbieten."

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di kritisiert, dass die Zeitarbeitsbranche erneut nicht in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen wurde. "Stattdessen hat die Bundesregierung jetzt eine ´Lösung´ gefunden, die in Wahrheit eine Mogelpackung ist. Der zwischen den Tarifparteien ausgehandelte Mindestlohn findet keine Berücksichtigung. Damit ist dem Lohndumping weiterhin Tür und Tor geöffnet", erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Petra Gerstenkorn.

Dieser Beitrag wurde erstellt von Sylvia Erwin.

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