Beitrag Nr. 160103 vom 08.05.2009
Plakate an Hauswänden oder an Schaufenstern - ohne Genehmigung ist das Anbringen dieser Werbemittel in Deutschland nicht erlaubt. Führt die unerlaubte Werbeaktion zu einer Beschädigung von Fassaden oder Schaufenstern, haftet im Normalfall der Veranstalter. Auf diesen Sachverhalt macht der Immobilienverband Deutschland (IVD) aufmerksam.
In den meisten Fällen werden Poster oder Werbeplakate ganz einfach mit Klebeband angebracht. Dies ist zwar ein Ärgernis für den Ladenbesitzer, schadet ihm bzw. seinem Ladenlokal aber nur unverhältnismäßig. Rechtlich schwieriger und für den Eigentümer unangenehmer wird es, wenn für die Plakat-Aktion auf Kleister zurückgegriffen wird. Denn bei der Entfernung der unerlaubten Werbung kommt es nicht selten zu einer Beschädigung der Hauswand bzw. der Wandfarbe oder dem Putz.
Festzuhalten ist: Die Entscheidung, ob Geschäfte Plakate aufhängen oder nicht, liegt in Deutschland ohne jeden Zweifel beim Ladenbesitzer - und nicht beim Werbenden. Dies ist auch dann der Fall, wenn kein Schild vorhanden ist, was das Plakatieren an sich verbietet. Bei einem Verstoß gegen diese Entscheidungskompetenz darf der Ladenbesitzer den Verursacher abmahnen und eine Unterlassung der Plakatierungen fordern. Im schlimmsten Fall kann eine Plakat-Aktion aber auch strafrechtliche Folgen haben. Kommt es tatsächlich zu einer Beschädigung der Fassade, haftet grundsätzlich der Veranstalter für alle entstehenden Kosten - sei es für die Reinigung oder die Renovierung.
Das Problem: Der Veranstalter ist bei einigen Plakat-Aktionen nicht auf den ersten Blick ausfindig zu machen. Der Geschädigte muss also seinerseits aktiv werden und versuchen, den Veranstalter ausfindig zu machen, um seine Schadenersatzansprüche auch tatsächlich geltend machen zu können. Falls der Veranstalter für die unerlaubte Plakatierung nicht verantwortlich ist, muss er die Initiative ergreifen und ggf. den beauftragten Dienstleister zur Rechenschaft ziehen. Hierbei muss er allerdings glaubhaft nachweisen, dass er ordnungsgemäß gehandelt hat und von der unerlaubten Platzierung der Plakate nichts gewusst hat.
Dieser Beitrag wurde erstellt von Alexander Tanner.