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Beitrag Nr. 175757 vom 01.03.2010

Deutschland treibt Auslandsknöllchen über 70 EUR im Inland ein

Wer beim Schnellfahren im Ausland erwischt wird, kann das dort verhängte Knöllchen bei einem Bußgeld von über 70 EUR nicht mehr ignorieren. Deutsche Behörden werden die Gelder nach einem aktuellen Beschluss des Bundeskabinettes künftig konsequent eintreiben.

Der Kabinettsbeschluss dient der Umsetzung eines sogenannter Rahmenbeschlusses der EU zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen. Danach werden ausländische Geldbußen und -strafen ab einem Betrag von 70 EUR in allen EU-Staaten anerkannt und vollstreckt. Eine rückwirkende Vollstreckung ausländischer Geldstrafen wird es aber nicht geben.

Die von den deutschen Behörden eingebrachten Beiträge fließen übrigens auch in die deutsche Staatskasse. Nach diesem Muster wird auch europaweit verfahren: Dort, wo eine Vollstreckung Erfolg hat, wird auch das eingezogene Bußgeld in den Staatssäckel wandern. Damit erklärt sich auch leicht die Grenze von 70 EUR: Da eine Verfolgung von Geldbußen unter 70 EUR mehr Kosten verursachen würde, als am Ende insgesamt hereingeholt werden könnten, werden diese Strafen in Deutschland nicht durchgesetzt.

Das Bundesjustizministerium rechnet für die Verfahren insgesamt mit zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 6 Millionen EUR für etwa 100 Stellen. Die Bußgeld-Mehreinnahmen sollen demgegenüber mindestens 10 Millionen betragen.