Beitrag Nr. 38878 vom 07.11.2003
Übertragung von Urlaubstagen in das Folgejahr
Arbeitnehmer, die weniger als sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt sind, müssen eine Übertragung ihres Resturlaubes in das darauf folgende Kalenderjahr vorher bei ihrem Arbeitgeber ankündigen.
Urteil im Volltext
Das Urteil im Volltext finden Sie im Internetangebot des Bundesarbeitsgerichts.
Die News zum Urteil
Eine Zusammenfassung des Urteils und der Auswirkungen finden Sie in unserem Newsangebot.
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