Schneider erläutert den Honoraranspruch des Anwalts bei Abwehr einer angedrohten Zwangsvollstreckung
Kurznachricht zu "Anwaltsvergütung für die Abwendung einer drohenden Zwangsvollstreckung" von RA Norbert Schneider, original erschienen in: Renopraxis 2009 Heft 12, 238 - 239.
Der Beitrag geht der Frage nach, wie der Anwalt zu vergüten ist, wenn seinem Mandanten zu Unrecht die Zwangsvollstreckung angedroht wird. Es handle sich insoweit um eine Tätigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung, so dass grundsätzlich die Nr. 3309 VV RVG in Verbindung mit Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG anwendbar sei und eine 0,3-Verfahrensgebühr ansetzbar sei. Entscheidend sei insoweit nicht die materielle Rechtslage, sondern nur die Tatsache, dass gegen den potentiellen Schuldner die Zwangsvollstreckung angedroht worden sei. Schließlich sei ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch wegen der unberechtigten Inanspruchnahme des Schuldners im Regelfall nicht gegeben (vgl. BGH, 12.12.2006, Az.: VI ZR 224/05, ZGS 2007, 85).
Dieser Beitrag wurde erstellt von RA M. Funk.
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