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Löschung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten vor Sperrung - Bundesregierung will entsprechendes Gesetz erarbeiten

Die Bundesregierung will ein Gesetz erarbeiten, dass die Löschung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten möglich macht. Das kündigte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am 22.02.2010 an.

Gleichzeitig machte er deutlich, dass das am 23.10.2010 in Kraft tretende Zugangserschwerungsgesetz, welches den Artikel 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen bildet, nicht dazu führen werde, dass Sperrlisten für Internetseiten aufgestellt werden. Dies lasse das Gesetz zwar grundsätzlich zu, doch habe sich die Bundesregierung darauf verständigt, dem ebenfalls in dem Gesetz verankerten Grundsatz "Löschung vor Sperrung" zu folgen.

Grundlage der Anhörung vor dem Petitionsausschuss war eine noch während des Gesetzgebungsverfahrens von der Berlinerin Franziska Heine eingebrachte Online-Petition, die sich gegen eine Indizierung von Internetseiten wendet. Mehr als 134.000 Personen, und damit weit mehr als bei jeder anderen Petition bisher, hatten bis zum Ende der Zeichnungsfrist Mitte Juni 2009 das Anliegen unterstützt. Vor dem Ausschuss machte die Petentin nochmals deutlich, dass sie das Ziel der Bekämpfung von Kinderpornografie voll unterstütze. Mit dem Gesetz werde jedoch eine Symbolpolitik betrieben, die ungeeignet sei, dieses Ziel zu erreichen. Das Gesetz sei unwirksam, unnötig und intransparent, sagte Heine. Zum einen würden die Seiten nur verdeckt, blieben aber weiter zugänglich, zum anderen sei eine Entfernung der Seiten und eine Verfolgung der Täter auch mit den bisherigen gesetzlichen Mitteln möglich. Außerdem weckten geheime Sperrlisten die Befürchtung, dass auch andere Seiten gesperrt werden könnten.

Die SPD-Fraktion stellte fest, dass sowohl die Petentin, als auch sämtliche Fraktionen und die Bundesregierung das Ziel hätten, Kinder zu schützen. Das Gesetz helfe dabei jedoch nicht, wurde eingeräumt. Selbstkritisch hieß es, es sei ein Fehler gewesen, an dem Gesetz mitzuwirken. Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragte die Petentin, ob aus ihrer Sicht etwas gegen eine schnellstmögliche Aufhebung des Gesetzes spräche. Nein antwortete Heine. Vielmehr sei die schnellstmögliche Rückholung des Gesetzes wichtig, um die unhaltbare Situation zu beenden.

Auf die Frage der Linksfraktion, ob die Bundesregierung ein in Kraft getretenes Gesetz zu ignorieren gedenke, indem sie nun doch auf eine Sperrung der Seiten verzichten wolle, entgegnete Staatssekretär Stadler, das Gesetz solle nicht ignoriert werden, sondern die Löschung in den Vordergrund gestellt werden. Auf weitere Nachfrage betonte er, es werde zu keinen Sperrungen kommen. Ein Vertreter des Bundesministeriums des Innern ergänzte, bis jetzt seien keinerlei Umsetzungsmaßnahmen im Sinne der Erstellung einer Sperrliste vorgenommen worden. Stattdessen sei ein Anwendungserlass für das Gesetz formuliert worden. Danach laute der Grundsatz: "Löschen - einstweilig nicht sperren".

Welche Erfahrungen andere Länder mit derartigen Sperrlisten gemacht hätten, wollte die FDP-Fraktion wissen. Wenige positive, entgegnete Petentin Heine. Immer wieder seien Seiten auf der Liste gelandet, die nicht das geringste mit Kinderpornografie zu tun hätten. Die Unions-Fraktion hinterfragte die Aussage Heines, dass es leicht möglich sei, die vorgesehenen Sperrungen im Netz zu umgehen. Bei einer Expertenanhörung im vergangenen Jahr habe es auch gegenteilige Aussagen gegeben, hieß es von der Fraktion. Die Petentin blieb bei ihrer Ansicht, dass die Sperrungen leicht zu umgehen seien. Es gebe im Internet Videos in der Länge von zwanzig Sekunden, in denen diese Umgehungsmöglichkeiten aufgezeigt würden. Dazu sei kein Expertenwissen nötig, sagte Heine.

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Quelle:Bundestag, Petitionsausschuss
hib-Meldung Nr. 043/2010 vom 22.02.2010

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