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Reichweite der Verfahrensgebühr - Burhoff kommentiert die Entscheidung des AG Betzdorf vom 23.02.2009

Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des AG Betzdorf vom 23.02.2009, Az.: 2 OWi 2070 Js 4538/07 (Abgeltungsbereich der Verfahrensgebühr)" von RA/RiOLG a. D. Detlef Burhoff, original erschienen in: StRR 2010 Heft 2, 80.

Nach der Entscheidung des AG Betzdorf vom 23.02.2009 (Az.: 2 OWi 2070 Js 4538/07) fällt die ausschließlich das Rechtsbeschwerdeverfahren gem. § 79 ff. OWiG erfassende Verfahrensgebühr Nr. 5113 VV RVG im Antragsverfahren auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht an. Der Autor bemängelt in seiner Entscheidungsanmerkung, dass der Beschluss keine Angaben zum Sachverhalt beinhaltet und zudem "außerordentlich knapp" begründet ist. Burhoff arbeitet heraus, dass dann, wenn es sich um einen Wiedereinsetzungsantrag im Rechtsbeschwerdeverfahren gehandelt haben sollte, sehr wohl die Gebühr Nr. 5113 VV RVG entstanden sein kann. Entscheidend für den Anfall der Gebühr ist, in welchem Verfahrensstadium Wiedereinsetzung beantragt worden ist.

Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Dr. Henning Seel.

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