Weltkarte Worldwide | Kontakt |
Startseite|Shop|Aktuelles|Partner|Service

Wussten Sie schon ...

In über 100 Ländern sind 13.000 Mitarbeiter für LexisNexis tätig, in Deutschland 300.

Drucken Per E-Mail verschicken

Ratenzahlungsvereinbarung - Kuhles und Kallenbach untersuchen die gebührenrechtlichen Folgen

Kurznachricht zu "Einigungsgebühr bei Ratenzahlung?" von Birgit Kuhles und Jessika Kallenbach, original erschienen in: AnwBl 2010 Heft 3, 207.

Im ersten Abschnitt legen Kuhles und Kallenbach dar, dass dann, wenn der Anwalt im außergerichtlichen Verfahren beim Abschluss eines Vergleichs mitwirkt, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, eine Gebühr von 1,5 nach Nr. 1000 des Vergütungsverzeichnisses verdient wird. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich der Vertrag auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht beschränkt. Die Autoren arbeiten im Folgenden die Voraussetzungen der Einigungsgebühr heraus und konstatieren, dass der Abschluss eines Vergleichs gem. § 779 BGB erforderlich ist; dies entspricht den Anforderungen der früheren Vergleichsgebühr gem. § 23 BRAGO. Erforderlich ist, dass durch die Einigung die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird; dieses Merkmal ist weit auszulegen. Daher genügt auch der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung, da durch diese die Realisierung der Forderung sehr viel wahrscheinlicher geworden ist.

Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Dr. Henning Seel.

Weitere Meldungen: LexisNexis® Recht - Ihre juristische Onlinerecherche