Beitrag Nr. 16875 vom 07.11.2002
Krankenkassen müssen Kosten für Blindenhunde übernehmen
Ein Blinder, der außerhalb seiner vertrauten Umgebung auf fremde Hilfe angewiesen ist -wie sie beispielsweise ein ausgebildeter Blindenhund gewährleistet- kann die Kosten von seiner Krankenkasse für den Hund erstattet bekommen. So entschied das Sozialgericht jetzt in Aachen.
Denn auch Tiere fallen unter den Anspruch der Versicherten auf Hilfsmittel. Hintergrund des Aachener Urteils ist eine Klage eines 51-Jährigen, der auf beiden Augen erblindet ist. Durch seinen Augenarzt wurde ihm ein Blindenhund verordnet. Diesen beantragte er auch bei seiner Krankenkasse, der AOK-Rheinland. Während der medizinische Dienst der Kasse die Kostenübernahme befürwortete, lehnte die Kasse den Antrag ab. Begründung: Hilfsmittel seien ausschließlich Sachgegenstände, Hunde würden nicht darunter gefasst.
Dies wiesen die Aachener Richter entschieden zurück. Sie ließen nicht gelten, dass Tiere vor dem Gesetz nicht mehr als Sachen behandelt werden. Diese Gesetzeslage würde die Krankenversicherung nicht davon entbinden, einem Blinden das Hilfsmittel Blindenhund zu gewähren. Der Hund sei nach Ansicht der Richter erforderlich, um die Behinderung auszugleichen.
Az.: S13 KR 30/02
Dieser Beitrag wurde erstellt von Susanne Wächter. Weitere Fragen beantwortet Ihnen gern Andrea Schmidt.
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