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Beitrag Nr. 127868 vom 20.11.2007

VVG-InfoV: Zypries kündigt Einschränkung der Euro/Cent-Ausweispflicht der Abschlusskosten an

Die Wellen schlagen hoch, wenn es um den Entwurf zur VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) geht. Nach dem bisherigen Entwurf ist in Bezug auf Lebens-, Berufsunfähigkeits- sowie Krankenversicherungen vorgesehen, dass der jeweilige Versicherer den Versicherungsnehmer über die Höhe der Kosten für die Vermittlung und den Abschluss des Vertrages, soweit diese nicht gesondert in Rechnung gestellt werden, zu informieren hat. Die Information sollte in Euro und Cent ausgewiesen sein. Nunmehr hat es den Anschein, dass diese fragwürdige Regelung doch nicht zum Tragen kommt.

Auf eine schriftliche Anfrage des Arbeitgeberverbandes der finanzdienstleistenden Wirtschaft e.V. (AfW) - dieser hatte sich bereits in seiner Stellungnahme zum Entwurf der VVG-InfoV vom 30. Juli 2007 vehement gegen diese Regelung ausgesprochen - an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat diese wie folgt geantwortet:

" [...] kann ich Ihnen versichern, dass Makler oder Angestellte eines Versicherungsunternehmens nicht zur Offenlegung ihrer Einkünfte gezwungen werden sollen. Dies ist keineswegs Ziel der Verordnung. [...] Nach den Gesprächen, die ich selbst und die meine Mitarbeiter geführt haben, zeichnet sich, auch um den von Ihnen dargestellten Konflikt zu entschärfen, als Kompromisslösung ab, dass dem Kunden die in die Prämien einkalkulierten Kosten mitgeteilt werden müssen. Zu der von Ihnen befürchteten Bekanntgabe konkreter individueller Vergütungsbestandteile oder Provisionen kommt es damit nicht."

Sollte es also tatsächlich zu der nun avisierten Änderung des Verordnungsentwurfes kommen, wäre das Problem der centgenauen Offenlegung der Courtagen nicht mehr gegeben.

Der geschäftsführende Vorstand des AfW, Rechtsanwalt Norman Wirth, äußert hierzu: "Es ist sehr zu hoffen, dass Frau Zypries nicht wieder auf den alten Entwurf zurückkommt. Der Wettbewerbsnachteil der unabhängigen Versicherungsmakler wäre erheblich. Der AfW bleibt jedoch bei seiner Forderung an die Politik, den Ausweis der Kosten in Euro und Cent völlig aufzugeben. Es bleibt ansonsten eine nicht zu akzeptierende Ungleichbehandlung gegenüber anderen Finanzprodukten, bei welchen ein Ausweis der Kosten in Euro nicht erforderlich ist."

Weitere Meldungen: VersicherungsPraxis24.de