Beitrag Nr. 129131 vom 13.12.2007
Adventskalender-Tipp Nr. 9: Altersvorsorge mit Rürup
Vom Erfolg der Riester-Rente ist die Rürup-Rente derzeit zwar noch weit entfernt, dennoch bietet auch sie attraktive Möglichkeiten, bei der Altersvorsorge von der staatlichen Förderung zu profitieren. Ausgelegt vor allem auf Selbstständige und Freiberufler bietet die Rürup-Rente auch für Angestellte und Beamte attraktive Konditionen.
Die Riester-Rente ist derzeit in aller Munde. Jüngst verkündete das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dass in naher Zukunft die 10 Millionen Marke geknackt werden wird. Allein im dritten Quartal 2007 hat es nach Angaben des Ministeriums 635.000 neue Vertragsabschlüsse gegeben. Die Rürup- oder auch Basisrente ist dagegen sogar bei großen Teilen der Zielgruppe, Freiberuflern und Selbstständigen, weitgehend unbekannt. Dabei hatte die Politik nach dem großen Erfolg um Riester (seit 2000/2001) im Jahre 2005 die Rürup-Rente ins Leben gerufen, um auch Selbstständigen und Freiberuflern steuerbegünstigte Vorsorge für das Alter zu ermöglichen. Denn: Die Riester-Rente richtet sich in der Regel nur an sozialversicherungspflichtige Angestellte und Beamte.
Die Steuerersparnis-Möglichkeiten für die Rürup-Zielgruppe sind dabei ähnlich attraktiv. Innerhalb eines Jahres können Vorsorger Einzahlungen in ihre Basisrente in Höhe von maximal 12.800 EUR steuerlich geltend machen, was etwa 64 % der Einzahlungshöchstgrenze von 20.000 EUR jährlich entspricht. Jedes Jahr erhöht sich der abzugsfähige Beitrag um zwei Prozent, sodass spätestens im Jahr 2025 der komplette Höchstbeitrag (20.000 EUR) steuerlich geltend gemacht werden kann. Steuerliche Belastungen entstehen erst nach Eintritt ins Rentenalter, 56 % der Einkünfte müssen dann z.B. im Jahr 2008 mit dem Rentensteuersatz versteuert werden. Sowohl bei der Einzahlungsfrequenz (monatlich, halbjährlich, jährlich) als auch bei der Höhe des jährlichen Betrages sind Vorsorger weitgehend frei. Weiterer Vorteil: Das angesparte Kapital ist auch bei Arbeitslosigkeit und Insolvenz nicht pfändbar.
Durch die Möglichkeit, auch über kurze Zeit hinweg hohe Beiträge steuervergünstigt einzuzahlen, ist das Modell nach Einschätzung von Experten besonders für Vorsorger attraktiv, die mittelfristig in den Ruhestand gehen. Für sozialversicherungspflichtige Angestellte und Beamte lohnt sich die Rürup-Rente vor allem dann, wenn in der Arbeitsphase ein relativ hoher Steuersatz gezahlt wird. In der Einzahlungsphase können die Rürup-Beiträge steuerlich geltend gemacht werden und sorgen so für Steuerersparnisse in der Ansparphase. In der Renten- und Auszahlungsphase müssen die Einkünfte aus Rürup dann wiederum bei einem Renteneintritt in 2008 nur zu 56 % mit einem geringeren Satz versteuert werden.

Dieser Beitrag wurde erstellt von Alexander Tanner.
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