Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
jetzt hat es uns doch eingeholt: das berühmt berüchtigte Sommerloch. Aufgrund der parlamentarischen Sommerpause haben wir diesmal keine News in der Rubrik "startothek aktuell".
Glücklicherweise waren die Richter jedoch sehr aktiv, so dass wir Ihnen in diesem Newsletter eine Reihe interessanter Urteile präsentieren können. Von einer wirklichen Nachrichtenflaute kann also keine Rede sein.
Eine informative Lektüre
wünscht Ihnen
Ihre startothek-Redaktion
Existenzgründer, die Kunden ihres ehemaligen Arbeitgebers anrufen, um über ihre neue Geschäftstätigkeit zu informieren, handeln nicht wettbewerbswidrig. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Az.: I ZR 27/08) entschieden.

Gerade Selbstständige bewahren den Kfz-Schein ihrer Geschäftswagen gerne in den Fahrzeugen auf. Wird ein solches Fahrzeug gestohlen, kann die Versicherung die Schadensregulierung nicht mit dem Argument verweigern, dass die Aufbewahrung des Fahrzeugscheins im Handschuhfach eine subjektive Gefahrerhöhung darstelle. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg in einem aktuellen Urteil (Az.: 5 U 153/09).

Um eine GmbH in das Handelsregister einzutragen muss eine Versicherung beigefügt werden, aus der hervorgeht, dass der bzw. die Geschäftsführer nicht wegen im GmbH-Gesetz einzeln benannter Straftaten (z. B. Betrug, Insolvenzverschleppung, Untreue) zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist/sind. Laut einem aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) reicht hierfür eine allgemeine Erklärung aus (Az.: II ZB 5/10).

Ein anwaltliches Versorgungswerk darf auch dann einen Pflichtbeitrag von einem Anwalt verlangen, wenn dessen Einkommen diesen Pflicht- bzw. Mindestbeitrag nur gering übersteigt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem aktuellen Urteil (Az.: 3 K 1055/09.KO).

Am 27.07.2010 sind diverse Neuerungen im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes in Kraft getreten. Durch die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG werden erstmals Grenzwerte für künstliche optische Strahlung (z. B. UV- und Infrarot-Strahlung) festgelegt. Darüber hinaus wurden bestehende Regelungen im Bereich des Lärm- und Vibrationsschutzes sowie der Arbeitsstättenverordnung geändert.

Baurechtliche Fragen werden in der Gründerberatung häufig stiefmütterlich behandelt. Doch wer z. B. ein bestehendes Ladenlokal zu einem anderen Zweck als sein Vorgänger nutzt, muss eine Baugenehmigung für diese Nutzungsänderung einholen. Dies zeigt ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt (Az.: 4 K 272/10.NW).
