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LexisNexis betreibt seit 1973 Onlinedienste für Rechtsanwälte.

LexisNexis® Wirtschaft Newsletter als RSS-Feed

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Was bedeutet RSS?

  • RSS ist ein elektronisches Nachrichtenformat, welches zeitnah Nachrichten in gegebenenfalls zusammengefasster Form zur Verfügung stellt.
    Im Gegensatz zu dem Ansatz, dass ein Besucher eine Website aufrufen muss, um über diese Änderungen informiert zu werden, muss der Nutzer einen RSS Feed nur einmal abonnieren, die Meldungen werden dann automatisch abgerufen und in einem RSS News-Reader dargestellt.
    RSS-Dateien können, im Gegensatz zu gewönlichen Webseiten, einfach von anderen Programmen gelesen und weiterverarbeitet werden. So könen diese Informationen beispielsweise in einem Intranet eingepflegt werden. Die gebräuchlichsten dieser Programme sind die RSS-Newsreader.
  • Weitere Informationen zu RSS finden Sie zum Beispiel im
    Wikipedia-Artikel zu RSS
  • .
  • Je nach RSS-Version bedeutet das Akronym "Rich Site Summary" oder "Really Simple Syndication".

Zugriffsmöglichkeiten (Auswahl)

  • Standalone Newsreader, wie zum Beispiel die kostenlose Software
    RSSOwl
  • Firefox Plugins, zum Beispiel die kostenlose Software Sage
  • Der Internet Explorer 7 hat einen im Browser integrierten RSS Reader.
  • Online RSS Reader wie zum Beispiel Bloglines oder Google Reader (ebenfalls kostenfrei)
  • Je nach Newsreader klicken Sie auf den Button "Neuen Feed abonnieren" und fügen dann die URL ein. Bestätigen Sie dies mit "Fertig stellen".

Bei Fragen bzgl. RSS steht Ihnen Herr Roschanski unter Tel. 02533 9300 402 bzw. E-Mail an tim.roschanski@lexisnexis.de zur Verfügung.