Bundesrat gegen pauschale Strafmilderung bei Rauschtaten

Der Bundesrat fordert die Abschaffung der pauschalen Strafmilderung für Straftaten, die unter Drogeneinfluss begangen wurden. Er hat am 24.11.2006 einen entsprechenden Gesetzentwurf für ein Strafrechtsänderungsgesetz - § 21 StGB (... StrÄndG) (BR-Drs. 479/06 (Beschluss)) beschlossen. Die Länderkammer möchte damit verhindern, dass ein Täter umso milder bestraft wird, je mehr Alkohol oder Drogen er konsumiert hat.

Durch eine Änderung des § 21 StGB soll eine Strafmilderung zukünftig dann ausgeschlossen sein, wenn der Täter bei Tatbegehung in seiner Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, erheblich vermindert war, dies jedoch auf einem selbstverschuldeten Rausch beruhte. Zwar sei es für einen solchen Täter schwerer, sich gesetzestreu zu verhalten. Es sei jedoch allgemein bekannt, dass Rauschmittel, vor allem Alkohol, enthemmend wirken. Ein Täter, der sich eigenverantwortlich in einen Rauschzustand versetzt hat, verdiene daher keine mildere Behandlung. Im Interesse von Opferschutz und Strafgerechtigkeit soll ein vorwerfbar berauschter Täter nicht milder bestraft werden als ein nüchterner.

Die Initiative der Länderkammer geht auf eine Anregung Hamburgs und Thüringens zurück. Sie knüpft an die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an, wonach eine Strafmilderung bei vorwerfbarer Trunkenheit des Täters regelmäßig ausgeschlossen sein soll und erweitert diesen Ausschluss auch auf andere Rauschmittel.

Der Gesetzentwurf wird nun zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese legt ihn zusammen mit ihrer Stellungnahme innerhalb von sechs Wochen dem Deutschen Bundestag vor.

Den Gesetzentwurf des Bundesrates finden Sie im Internetangebot des Bundesrates: BR-Drs. 479/06 (Beschluss) (PDF)

Weitere Beiträge zum Gesetzgebungsverfahren:

26.09.2006

Hamburger Senat will pauschale Strafmilderung für berauschte Straftäter ausschließen

21.09.2006

Thüringer Justizminister tritt gegen Strafmilderung bei Rauschtaten ein

28.06.2006

Hamburger Senat beschließt Bundesratsinitiative zur Einschränkung der Strafmilderung bei selbstverschuldeten Rauschtaten

Quelle:Bundesrat
Pressemitteilung vom 24.11.2006

LNCA 2006, 107264