Bundesrat nimmt zur Modernisierung des GmbH-Rechts Stellung

Der Bundesrat hat am 06.07.2007 eine umfassende Stellungnahme zur geplanten Modernisierung des GmbH-Rechts beschlossen, mit der die Bundesregierung die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung stärken will. In über 30 Einzeländerungsanträgen und Prüfbitten weisen die Länder auf Verbesserungsbedarf bei den von der Bundesregierung vorgesehenen Modernisierungsmaßnahmen hin.

Der Gesetzentwurf hat zum Ziel, Existenzgründungen zukünftig einfacher, schneller und billiger zu ermöglichen, sowie missbräuchliche Abwicklungen angeschlagener oder zahlungsunfähiger Gesellschaften zu bekämpfen.

Die Stellungnahme befasst sich insbesondere mit der vereinfachten Gesellschaftsgründung - einem der Kernpunkte des Gesetzesentwurfs. Die Verwendung von Mustersatzungen wird vom Bundesrat abgelehnt. Eine merkliche Beschleunigung sei dadurch nicht erkennbar. Die fehlende Flexibilität der Mustersatzung und die geringere Gründungsberatung führten dagegen nach Ansicht der Länderkamme zu erheblichen Nachteilen. Für die Gründung einer Unternehmergesellschaft schlagen die Länder stattdessen ein zu beurkundendes Gründungsprotokoll vor.

Änderungswünsche formuliert die Stellungnahme auch hinsichtlich der geplanten Zustellungserleichterungen und der Vorkehrungen gegen die Ausplünderung geschäftsführerloser und insolvenzreifer GmbHs. Weitere Anregungen der Länder betreffen unter anderem das Verbot der Selbstkontrahierung, die Einzelvertretung durch den Geschäftsführer, die Intransparenz- und die Ausfallhaftung.

Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Bundesrates:

Den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung: BR-Drs. 354/07 (PDF)
Die Empfehlungen der beteiligten Ausschüsse: BR-Drs. 354/1/07 (PDF)
Den Antrag des Freistaates Bayern: BR-Drs. 354/2/07 (PDF)
Die Stellungnahme des Bundesrates: BR-Drs. 354/07(B) (PDF)

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Quelle:Bundesrat
Pressemitteilung hib Nr. 90/2007 vom 06.07.2007

LNCA 2007, 119903