Bundesrat stimmt neuen betäubungsmittelrechtlichen Regelungen zu

Der Bundesrat hat der 24. Verordnung zur Änderung von Vorschriften im Betäubungsmittelrecht zugestimmt. Danach werden mehrere Substanzen dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellt. Dazu gehören die synthetischen Cannabinoide CP-47,497-Homologe und JWH-018, die in der Modedroge Spice und ähnlichen Kräutermischungendie enthalten sind und jetzt dauerhaft unter das BtMG fallen.

Damit sind Herstellung, Besitz und Handel mit diesen Substanzen verboten. Wegen ihres Suchtpotenzials fallen auch die synthetischen Cannabinoide JWH-019 und JWH-073 sowie Mephedron unter das Betäubungsmittelgesetz. Diese Substanzen werden ebenfalls als Rauschdrogen verwendet.

Neu auf die Liste verschreibungsfähiger Betäubungsmittel kommt der Wirkstoff "Tapentadol", der in den USA im November 2008 als Arzneimittel zur Schmerztherapie zugelassen worden ist. Die missbräuchliche Anwendung kann zu schwerer physischer und psychischer Abhängigkeit führen.

Die Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes werden zum 22.01.2010 in Kraft treten.

Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Bundesrates:

Die Verordnung der Bundesregierung: BR-Drs. 812/09 (PDF)
Den Beschluss des Bundesrates: BR-Drs. 812/09(B) (PDF)

Weitere Beiträge zum Gesetzgebungsverfahren

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31.12.2008

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Quelle:LexisNexis, Redaktion Gesetzgebungsnews
MItteilung vom 21.12.2009

LNCA 2009, 172737