Bundesregierung hält weiterhin an der Einführung eines Mustergesellschaftsvertrages durch das MoMiG fest

Die Bundesregierung spricht sich weiterhin für die Einführung eines Mustergesellschaftsvertrages aus. Ein solcher entspreche auch den Forderungen der Wirtschaft. Die Argumente, die der Bundesrat hiergegen vorbringe, seien bereits bei der Erarbeitung des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) erwogen worden und würden im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch zu erörtern sein. Dies geht aus der Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drs. 16/6140) zur Stellungnahme der Länderkammer hervor.

Gesellschaften mit beschränkter Haftung sollen nach Ansicht der Bundesregierung zukünftig wesentlich leichter und billiger gegründet werden können. Das sieht ihr Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) (BT-Drs. 16/6140) vor. So soll das Stammkapital, das bei der Gründung einer GmbH aufgebracht werden muss, von 25.000 auf 10.000 Euro sinken. Zur Verringerung des Aufwands soll ein Mustergesellschaftsvertrag für unkomplizierte Standardfälle als Anlage zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung beigefügt. Bei dessen Verwendung soll eine Beurkundung zukünftig entfallen. Zusammen mit den ebenfalls aufgenommenen Mustern für die Handelsregisteranmeldung könne die Eintragung der Gesellschaft in das entsprechende Register in diesen Fällen ohne rechtliche Beratung bewältigt werden. Damit, so die Regierung, werde ein "rechtspolitisches Signal" gesetzt, dass die Gründung einer GmbH "sehr kostengünstig, unbürokratisch und schnell" erfolgen könne.

Die Rechtsform der GmbH soll außerdem besser gegen Missbrauch geschützt werden. Als Beispiel wird auf so genannte "Firmenbestatter" verwiesen, die sich einer angeschlagenen GmbH durch Abberufung von Geschäftsführern und durch Aufgabe des Geschäftslokals einer Insolvenz zu entziehen versuchten. Unter anderem werden nach den Vorstellungen der Regierung bei Führungslosigkeit eines Unternehmens auch die Gesellschafter verpflichtet, den Insolvenzantrag zu stellen. Zudem würden die Geschäftsführer zur Erstattung der Kosten verpflichtet, wenn Zahlungen an Gesellschafter die Zahlungsunfähigkeit der GmbH herbeiführen würde. Durch das Zusammenspiel der Maßnahmen, so die Regierung, sollen redliche Unternehmer und ihre Geschäftspartner geschützt werden. Der Gesetzentwurf knüpft unter anderem an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2003 an, das die GmbHs in Konkurrenz zu GmbH-verwandten Gesellschaften aus den EU-Mitgliedstaaten stellte.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 06.07.2007 insbesondere deutlich gemacht, dass die Mustersatzung aus seiner Sicht aufgrund der fehlenden Flexibilität zu erheblichen Nachteilen führen werde. Auch gehe damit eine Verringerung der Gründungsberatung einher. Die Prüfung der Satzung in den mittlerweile zumeist ohnehin zügig vorgenommenen Registerverfahren verursache keine besonderen Verzögerungen. Es sei zu bedenken, dass die individuelle Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags der Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten diene und späteren Streitigkeiten vorbeuge. Für eine Mehrpersonengesellschaft sei die Mustersatzung aufgrund der unzureichenden Regelung des Verhältnisses der Gesellschafter völlig unzureichend.

Die Bundesregierung meint hingegen, dass die Einführung des Mustergesellschaftsvertrages den Forderungen der Wirtschaft entspreche. Es sei zwar zutreffend, dass der Verzicht auf das Beurkundungserfordernis die Gründungsberatung verringere, aber - werde eine GmbH unter Verwendung des Mustergesellschaftsvertrags gegründet - jedoch kein höherer Beratungsbedarf bestehe als bei der Gründung einer Personenhandelsgesellschaft, bei der bereits jetzt keine Beurkundung erforderlich sei. Hinzu komme, dass auch das englische Recht für die Gründung einer "private company limited by share" ("Limited") kein Beurkundungserfordernis vorsehe.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung - samt Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung - finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages: BT-Drs. 16/6140 (PDF)

Weitere Beiträge zum Gesetzgebungsverfahren:

09.07.2007

Bundesrat nimmt zur Modernisierung des GmbH-Rechts Stellung

23.05.2007

Reformen für Gründer - MoMiG vom Bundeskabinett beschlossen

23.06.2006

Synopse zum Referentenentwurf zur Modernisierung des GmbH-Rechts

30.05.2006

FDP-Bundestagsfraktion sieht Höhen und Tiefen beim Referentenentwurf zur Modernisierung des GmbH-Rechts

29.05.2006

Bundesjustizministerium legt Referentenentwurf zur Modernisierung des GmbH-Rechts vor

22.02.2006

FDP will GmbH-Gründungen beschleunigen und entbürokratisieren

13.10.2005

NRW-Justizministerin Müller-Piepenkötter plant Bundesratsinitiative zur Reform des GmbH-Rechts

06.10.2005

NRW will GmbH-Gründungen erleichtern

29.06.2005

Reform des GmbH-Gesetzes gescheitert

01.06.2005

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Erleichterung von GmbH-Gründungen

29.04.2005

Bundesministerium der Justiz möchte GmbH-Gründungen erleichtern


Quelle:Bundestag
Pressemitteilung hib Nr. 225/2007 vom 05.09.2007

LNCA 2007, 123564