Bundesregierung will bei Entsorgung von Energiesparlampen stärker auf den Handel setzen

Die Bundesregierung will in Zukunft bei der Entsorgung und Erfassung von Energiesparlampen stärker auf den Handel setzen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 17/197) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 17/65) der Fraktion DIE LINKE über Maßnahmen zur Verminderung der Gesundheitsbelastung von Verbrauchern durch Quecksilber in Energiesparlampen hervor.

Marktgängige Energiesparlampen erhalten geringe Mengen an Quecksilber, um über den Gasentladungsvorgang Licht zu erzeugen. Die stärkere Einbindung des Handels soll jedoch zunächst freiwillig erfolgen. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen möglichst alle ausgedienten Energiesparlampen vom unsortierten Siedlungsabfall getrennt erfasst werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort.

In Deutschland betrug die Recyclingquote nach Angaben der Hersteller im Jahr 2006 über 95 Prozent, heißt es in der Antwort. Die Linksfraktion hatte in ihrer Kleinen Anfrage erklärt, dass im Jahr 2008 lediglich 34,6 Prozent der Leuchtmittel fachgerecht über die vorgeschriebenen Sammelstellen entsorgt wurden.

Die Bundesregierung vertritt in ihrer Antwort die Ansicht, dass die Regelungen des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetzes - ElektroG) einen ausreichenden Schutz der menschlichen Gesundheit vor einem Quecksilbereintrag in die Umwelt aus altgedienten Energiesparlampen gewährleisten.

Die Antwort der Bundesregierung BT-Drs. 17/197 (PDF) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE BT-Drs. 17/65 (PDF) finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages.

Quelle:Bundestag
hib-Meldung Nr. 320/2009 vom 21.12.2009

LNCA 2009, 172813