Cisch erläutert die Folgen des Alterseinkünftegesetzes für das Arbeitsrecht
Zusammenfassung von "Aktuelle Rentenreform - Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen" von RA Theodor B. Cisch, original erschienen in: DB Beilage 2005 Heft 23, 12 - 19.
Entgegen dem Titel des Aufsatzes ist er weit weniger umfassend. Neben der Bemerkung, dass es das Rentenversicherungsnachhaltigkeits-Gesetz gibt, konzentriert sich der Autor auf das Alterseinkünftegesetz und dessen Konsequenzen für die betriebliche Altersversorgung. Alle Änderungen des Betriebsrentengesetzes werden akribisch erörtert.
Eine kurze Einleitung, dann steigt der Autor direkt in die zentralen Fragestellungen ein, die sich im Betriebsrentenrecht durch die zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Änderungen ergeben.
Die Regelungen über die Mitnahmefähigkeit ("Portabilität") von Versorgungsansprüchen werden hinsichtlich ihres Zwecks und ihrer Ausgestaltung dargestellt. Es bleibt aber nicht bei der Darstellung der freiwilligen Übernahme und des neu geschaffenen Übertragungsanspruchs und der erschöpfenden Diskussion der Frage, wie der gesetzlich definierte Übertragungswert übertragen werden kann. Vielmehr deckt der Beitrag auch Schwachstellen, Lücken und Widersprüche der gesetzlichen Neuregelung auf. Dies gilt z.B. hinsichtlich des Insolvenzschutzes übertragener Anwartschaften.
Dem neu ins BetrAVG eingeführten Auskunftsanspruch will der Autor durch eine Auslegung dahingehend begegnen, dass die Schwelle zur Überschreitung zum erforderlichen berechtigten Interesse sehr niedrig angesetzt wird. Ins Zentrum der Überlegungen stellt er die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein solcher Anspruch verneint werden kann.
Kurz angerissen werden die Neuregelungen hinsichtlich der Erstreckung des gesetzlichen Abfindungsverbots auf laufende Leistungen sowie die Fortsetzung von Versorgungszusagen mit eigenen Beiträgen des Versorgungsberechtigten.
Bewertung:
Hier schreibt der Experte! Mit großer Sachkenntnis und Detailwissen nimmt sich der Autor der gesetzlichen Änderungen an, die das Betriebsrentengesetz seit dem 01.01.2005 mit dem Ziel erfahren hat, ein vornehmlich kapitalgedecktes System übertragbarer Versorgungsansprüche zu kreieren. Die zentralen Punkte Portabilität, Auskunftsanspruch, Abfindung und Fortführung werden erschöpfend dargestellt. Sofern eine abschließende Lösung der neu gestellten Probleme noch nicht gefunden wurde, bietet der Beitrag eine umfassende Übersicht über die Standpunkte und Argumente. Im Fußnotenapparat beschränkt sich der Autor auf einige wenige Hinweise, so dass nicht immer deutlich wird, woher er seine Kenntnisse oder Einschätzungen entnimmt.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Dr. Martin Kolmhuber, FA ArbR.
LNCA 2005, 69690