Deinert stellt das ab 1. Juli geltende Vergütungsrecht für Berufsbetreuer vor
Zusammenfassung von "Neue Pauschalvergütung für anwaltliche Berufsbetreuer" von Dipl.-Soz., Dipl.-VerwW Horst Deinert, original erschienen in: JurBüro 2005 Heft 6, 285 - 288.
Als neue Vergütungsvorschrift für Berufsbetreuer gelte nunmehr das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG). Für den Großteil der Betreuungsfälle werde ein pauschales Vergütungssystem eingeführt, dass zwischen vermögenden und vermögenslosen Betreuten nur hinsichtlich der veranschlagten Stunden differiere, so Deinert.
Der Autor stellt im ersten Teil die abrechenbaren Stunden der vermögenden bzw. mittellosen Betreuten vor, § 5 VBVG. Dabei werde zudem noch zwischen der Betreuung im Heim und anderweitiger Unterbringung unterschieden. Bei einem vermögenden Betreuten im Heim seien z.B. im ersten Monat 5,5 Stunden abrechenbar, bei einem mittellosen Betreuten (Zahlungen aus der Staatskasse) nur 4,5 Stunden. Im Laufe der Zeit nehme der bezahlte Betreuungsumfang immer weiter ab.
Unklar sei z.B. auch, ob ein neuer Betreuungsbeginn bei einem Betreuerwechsel (§ 1908c BGB) starte. Ebensolche Unklarheiten bestünden auch hinsichtlich des dauernden Aufenthaltes. Wie z.B. kurzzeitige Pflegeaufenthalte im Heim oder das Leben in einer Wohngruppe aufgrund eines Miet- und seperaten Pflegevertrages zu bewerten seien, sei nicht geklärt.
Weiterhin stellt der Autor die neuen Stundensätze für die Betreuer anhand einer Tabelle des § 5 Abs. 1 VBVG vor. Bei Pflegschaften nach § 1915 BGB, Vormundschaften (§ 3 VBVG) und Betreuungen nach § 1899 BGB gelte ein einheitlicher Stundensatz von 33,50 Euro netto. Für sonstige Betreuungen (§ 5 VBVG) gelte ein Stundensatz von 37,93 Euro netto. In weiteren Tabellen erfolgt die Berechnung im einzelnen anhand der zulässigen Stunden pro Monat und Betreutem. Bei einem mittellosen Heimbewohner ergebe sich dabei ab dem zweiten Jahr eine Pauschalvergütung von 910,34 Euro jährlich (Nicht-Heim-Bewohner: 1593,10 Euro im gleichen Zeitraum). Auch Altfälle seien ab dem 01.07. nach dem neuen Vergütungssystem abzurechnen. Für einzelne Sonderfälle liefert der Autor Berechnungsbeispiele.
Bewertung:
Nachvollziehbare Darstellung der neuen Vergütungsregelungen für Berufsbetreuer, die sowohl für den schon als Betreuer tätigen Anwalt als auch zur Einarbeitung gut geeignet ist. Besonders lesenswert für den schon als Betreuer engagierten Anwalt, da sich die Abrechnungspraxis zum 01.07.2005 ändert.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RAin Ursula Wetzold.
LNCA 2005, 69978