Familienrechtlich relevante Änderungen ab 01.01.2010
Ab dem 01.01.2010 werden das Kindergeld, der Kinderfreibetrag sowie der Unterhaltsvorschuss erhöht. Diese Maßnahmen sind Teil des so genannten Wachstumsbeschleunigungsgesetzes, dem der Bundesrat am 18.12.2009 zugestimmt hat.
Wesentliche Änderungen ab dem 01.01.2010 im Überblick
Das Kindergeld steigt für das erste und zweite Kind monatlich von 164 Euro auf 184 Euro, für das dritte Kind von 170 Euro auf 190 Euro und für alle weiteren Kinder von 195 Euro auf 215 Euro.
Auch der Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern wird angehoben:
Von 117 Euro auf 133 Euro für Kinder bis fünf Jahre und von 158 Euro auf 180 Euro für die 6- bis 11-Jährigen. Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls erhöht - von derzeit 6.024 Euro auf 7.008 Euro.
Die Erhöhung der Freibeträge für Kinder wirkt sich auch auf die Unterhaltsansprüche von Kindern von allein erziehenden Eltern aus. Der gesetzliche Mindestunterhalt wird angepasst und beträgt ab Januar 2010
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für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 317 Euro
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für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 364 Euro und
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für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 426 Euro.
Weitere steuerliche Änderungen sehen das sogenannte Faktorverfahren für Ehepaare vor. Dieses bietet die Möglichkeit, die Vorteile des Ehegattensplittings gerechter als bisher untereinander aufzuteilen.
Außerdem können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010 in größerem Maße als bisher steuerlich geltend gemacht werden. So steigen die Abzugsvolumina für Arbeitnehmer wie für Selbstständige um 400 Euro. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung gezahlten Beiträge voll abziehbar sind.
| Quelle: | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Pressemitteilung vom 18.12.2009 |
LNCA 2009, 172739