Familienrechtlich relevante Änderungen ab 01.01.2010

Ab dem 01.01.2010 werden das Kindergeld, der Kinderfreibetrag sowie der Unterhaltsvorschuss erhöht. Diese Maßnahmen sind Teil des so genannten Wachstumsbeschleunigungsgesetzes, dem der Bundesrat am 18.12.2009 zugestimmt hat.

Wesentliche Änderungen ab dem 01.01.2010 im Überblick

Das Kindergeld steigt für das erste und zweite Kind monatlich von 164 Euro auf 184 Euro, für das dritte Kind von 170 Euro auf 190 Euro und für alle weiteren Kinder von 195 Euro auf 215 Euro.

Auch der Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern wird angehoben: Von 117 Euro auf 133 Euro für Kinder bis fünf Jahre und von 158 Euro auf 180 Euro für die 6- bis 11-Jährigen. Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls erhöht - von derzeit 6.024 Euro auf 7.008 Euro.

Die Erhöhung der Freibeträge für Kinder wirkt sich auch auf die Unterhaltsansprüche von Kindern von allein erziehenden Eltern aus. Der gesetzliche Mindestunterhalt wird angepasst und beträgt ab Januar 2010

Weitere steuerliche Änderungen sehen das sogenannte Faktorverfahren für Ehepaare vor. Dieses bietet die Möglichkeit, die Vorteile des Ehegattensplittings gerechter als bisher untereinander aufzuteilen.

Außerdem können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010 in größerem Maße als bisher steuerlich geltend gemacht werden. So steigen die Abzugsvolumina für Arbeitnehmer wie für Selbstständige um 400 Euro. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung gezahlten Beiträge voll abziehbar sind.

Quelle:Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Pressemitteilung vom 18.12.2009

LNCA 2009, 172739