FDP-Bundestagsfraktion sieht Höhen und Tiefen beim Referentenentwurf zur Modernisierung des GmbH-Rechts

Die FDP-Bundestagsfraktion sieht nach Auskunft ihrer justizpolitischen Sprecherin Mechthild Dyckmans in dem am 29.05.2006 vom Bundesjustizministerium vorgelegten Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) sowohl Höhen als auch Tiefen.

So müsse nach Auskunft Dyckmans die Zielrichtung der GmbH-Rechtsreform u. a. die Abschaffung unnötiger Hürden insbesondere bei der Gründung neuer GmbHs, aber auch der Erhalt der durchaus bewährten Grundzüge des deutschen GmbH-Rechts sein. Zwar begrüße ihre Partei Verbesserungen der Konkurrenzfähigkeit der GmbH, allerdings müsse die Reform dahingehend kritisch begleitet werden.

Für grundsätzlich positiv halten die Freien Demokraten die Beschleunigung der Registereintragung. Mit der Entkopplung des Eintragungsverfahrens von den verwaltungsrechtlichen Genehmigungen folge Bundesjustizministerin Zypries einer Forderung der FDP. Bereits im Februar 2006 hatte die FDP mit einem ähnlichen, aber unbürokratischeren Vorschlag die Beschleunigung der Eintragung neu gegründeter GmbHs im Bundestag gefordert.

Hingegen wird geplante Absenkung des Mindestkapitals von bisher 25.000 Euro auf 10.000 Euro kritisch gesehen. Dieser Vorgang stelle eine Rolle rückwärts hinsichtlich der Anhebung des Mindestkapitals in den 80er Jahren dar und könne im Ergebnis zu einer Zunahme unterkapitalisierter und unrentabler Gesellschaftsgründungen führen, so Dyckmann. Zudem werde der mit dem Mindestkapital einhergehende Gläubigerschutz bei einer Absenkung ausgehölt. Zum Schutz der Gläubiger und der Gründer sei auf eine ausreichende finanzielle Ausstattung zur Unterstützung seriöser und Verhinderung unseriöser Geschäftsgründungen zu achten, sagte die FDP-Fraktionssprecherin abschließend..

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Quelle:FDP-Bundestagsfraktion
Pressemitteilung vom 29.05.2006

LNCA 2006, 94478