Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge verkündet

Am 29.07.2010 wurde das Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts vom 24.07.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 977) verkündet.

Durch das Gesetz werden das BGB, das EGBGB, das Unterlassungsklagengesetz, die Preisangabenverordnung und das Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren geändert. Nach seinem Artikel 6 tritt das Gesetz am Tag nach seiner Verkündung in Kraft, also am 30.07.2010.

Damit wird die Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge geregelt.

Den Gesetzestext in seiner verkündeten verfassung finden Sie in der kostenlose Leseversion des Bundesanzeiger Verlages: (PDF)

Weitere Beiträge zum Gesetzgebungsverfahren:

15.07.2010

Bundesrat nimmt Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge an

28.06.2010

Bundestag nimmt Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge an

28.05.2010

Bundesregierung prüft Überwachung der Preisangaben im Kreditwesen

22.04.2010

Bundesregierung legt Musterinformation für Verbraucherdarlehensverträge vor

Quelle:LexisNexis, Redaktion Gesetzgebungsnews
Mitteilung vom 29.07.2010

LNCA 2010, 185069