LG Berlin: Mutmaßlicher Autobrandstifter wurde freigesprochen
Die 17. Große Strafkammer des LG Berlin hat den 23 Jahre alten Angeklagten vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen und angeordnet, dass er für die erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen zu entschädigen ist. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, dass er am 17.06.2009 mit einem gesondert verfolgten Mittäter in Berlin-Friedrichshain mittels Brandbeschleuniger ein Kraftfahrzeug angezündet haben soll.
Die Beweise hätten bei weitem nicht ausgereicht, erklärte die Vorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung. Es sei noch nicht mal die Ursache des Brandes zu klären gewesen. Die Gutachter hätten nämlich einen technischen Defekt als Brandursache nicht ausschließen können. Des Weiteren seien zwar Anhaftungen von Lampenöl an den Händen des Angeklagten sowie an seiner Kleidung und an seinem Rucksack gefunden worden. Allerdings hätte nicht festgestellt werden können, ob überhaupt ein Brandbeschleuniger zum Einsatz gekommen sei. Außerdem hätte der Angeklagten auch vor längerer Zeit mit dem Lampenöl in Berührung gekommen sein können, da das Alter dieser Anhaftungen nicht hätte bestimmt werden können. Das Verhalten des Angeklagten in unmittelbarer Tatortnähe lasse ebenfalls keine Rückschlüsse auf seine Täterschaft zu.
Der Freispruch erfolgte aus tatsächlichen Gründen.
Urteil des LG Berlin vom 05.03.2010
| Az.: | (517) 1 Bra Js 1847/09 KLs (21/09) |
Quelle: Pressemitteilung Nr. 15/2010 des LG Berlin vom 05.03.2010
LNCA 2010, 176656