Notfallpläne gegen Ausbreitung der Vogelgrippe in Kraft
Die Vogelgrippe hat Mitteleuropa erreicht. Nach Griechenland und Italien wurde der H5N1-Virus jetzt auch in Deutschland nachgewiesen. Verdachtsfälle gibt es in Slowenien und Österreich. Die EU-Kommission hat ein ein vollständiges Importverbot für Geflügelprodukte aus Drittstaaten verhängt. Um eine Ausbreitung der Seuche zumindest zu erschweren, schreibt die EU nationale Schutzprogramme mit Stallpflichten vor.
Hiernach gilt die Stallpflicht im Umkreis einer 3-Kilometer Schutzzone um den Fundort, verschärfte Schutzmaßnahmen treten für mindestens 21 Tage in Kraft. In der Überwachungszone von 10 Kilometern sind der Tiertransport und die Wildvogeljagd verboten, für Geflügelbetriebe gelten Auflagen. Darüber hinaus soll in allen EU-Ländern die Überwachung verstärkt werden, unterstützt von Experten des "Standing Committee" (SCFCAH). Vor allem für die Finanzierung der rund 300.000 Labortests stellte die EU bereits knapp 2 Mio. m zur Verfügung.
Die EU trifft der Ausbruch der Seuche also nicht unvorbereitet. Alle EU-Mitgliedstaaten
haben entsprechende nationale Notfallpläne erarbeitet. Für eine enge Abstimmung ist gesorgt.
Ein europäisches Referenzlabor in Weybridge (GB) ist zu einem wichtigen Baustein
für die rasche Lagebeurteilung geworden. Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer sagte
unmittelbar nach dem ersten deutschen Laborbefund am 15.02.2006, er werde den Empfehlungen der Wissenschaftler folgen und mit einer Eilverordnung zum 17.02.2006 das bundesweite Aufstallen von Geflügel erlassen. Verboten seien zudem Geflügelveranstaltungen
und -märkte. Auch ohne Verordnung könne man die Tiere sofort in den Stall sperren.
Ein Übergreifen der Vogelgrippe nach Europa durch Wildvögel sei nicht zu vermeiden gewesen. Nun müsse gehandelt werden. Die beschlossenen Pläne seien konsequent umzusetzen. Um die Seuche einzudämmen und ein Übergreifen auf die Geflügelzucht zu vermeiden, seien in den betroffenen Ländern Krisenstäbe gebildet worden. Für Panikmache bestehe kein Grund, so die EU-Kommission. Aber höchste Vorsicht sei geboten.
| Quelle: | Europäische Kommission Pressemitteilung, EU-Nachrichten Nr. 7/2006 vom 16.02.2006 |
LNCA 2006, 86911