NRW will GmbH-Gründungen erleichtern
Die nordrhein-westfälische Landesregierung will es Unternehmern ermöglichen, neue Geschäftsideen schnell und unkompliziert in die Tat umzusetzen. Dazu soll ein Gesetzentwurf von Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter dienen, den die Ministerin am 05.10.2005 in Düsseldorf in seinen Grundzügen vorgestellt hat.
Die Neuregelung ziele insbesondere darauf ab, die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu vereinfachen und zu beschleunigen, sagte Müller-Piepenköttern. Das gesamte gerichtliche Verfahren zur Eintragung eines neuen Unternehmens im Handelsregister soll danach in wenigen Tagen abgewickelt werden können. Der Gesetzentwurf schaffe eine geeignete Grundlage zur Modernisierung des GmbH-Rechts und erleichtere die Gründung einer Gesellschaft entsprechend den Bedürfnissen der Wirtschaft. Die Gründungsphase werde deutlich verkürzt. Zudem würden standardisierte und kostengünstige Verfahren eingeführt. Der Abbau von Hürden und Hindernissen leiste einen Beitrag zur Förderung der beruflichen Selbstständigkeit.
Kernpunkt ist hier eine neu geschaffene Mustersatzung, auf welche die Gesellschaftsgründer kurzerhand Bezug nehmen können. Bisher muss noch der gesamte Text notariell beurkundet werden. Zudem fällt künftig die bislang vor Eintragung einer GmbH im Handelsregister obligatorische Prüfung weg, ob der Zweck des Unternehmens einer besonderen behördlichen Erlaubnis bedarf.
Außerdem soll durch die Einführung einer so genannten Gründungsgesellschaft ein attraktives Gegenmodell zur Gesellschaft englischen Rechts ("Limited") geschaffen werden. Sie ist für Unternehmensgründer gedacht, die zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit keinen großen Kapitalbedarf haben. Dies gilt beispielsweise für die Dienstleistungsbranche.
Die Gründungsgesellschaft kommt mit deutlich weniger Stammkapital aus als die klassische GmbH, für die 25.000 Euro eingezahlt werden müssen. Welcher Betrag hier angemessen ist, sei noch zu entscheiden. Es seien zunächst 5.000 Euro vorgeschlagen worden, sie stehe in dieser Frage und in einigen weiteren Details aber noch in Gesprächen mit der Wirtschaft und der juristischen Praxis, so Müller-Piepenköttern. Das Grundkonzept des Reformentwurfes stehe aber schon fest. Sie wolle den Entwurf in einigen Wochen über den Bundesrat in das formelle Gesetzgebungsverfahren einbringen.
| Institution: | Nordrhein-Westfalen, Landesregierung |
| Quelle: | Pressemitteilung vom 06.10.2005 |
LNCA 2005, 77597