Reform des GmbH-Gesetzes gescheitert
Das Gesetz der zur Erleichterung einer GmbH-Gründung ist gescheitert. Nach Aussage des SPD-Rechtspolitiker Olaf Scholz hat die Union mit einem "formalen Trick" das Gesetzgebungsverfahren für die geplante Senkung des Stammkapitals für Gesellschaften mit beschränkter Haftung verzögert und damit in letzter Minute zu Fall gebracht. Er stufte die Blockadehaltung der Union als mittelstandsfeindlich ein, weil mit der Reform des GmbH-Gesetzes jungen Existenzgründern der Start erleichtert werden sollte.
Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte in den am 17.03.2005 angekündigten 20 Maßnahmen zur Fortsetzung der Agenda 2010 das Ziel vorgestellt, im Zusammenhang mit den Maßnahmen zum Bürokratieabbau die Gründung einer GmbH erheblich zu erleichtern. Dazu gehöre die substanzielle Herabsetzung des Mindeststammkapitals von derzeit 25.000 Euro auf 10.000 Euro.
Ursprünglich sollte das GmbH-Gesetz am 30.06.2005 im Bundestag verabschiedet werden und bereits zum 01.01.2006 in Kraft treten. Doch die Union hat nach Angabge von Scholz "plötzlich" eine Anhörung des Rechtsausschusses verlangt, in der Erwartung, dass dann vor der Neuwahl eine zweite und dritte Lesung nicht mehr stattfinden kann. Mit der vorgezogenen Bundestagswahl am 18.09.2005 kann das Gesetz damit nicht mehr in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.
Die CDU/CSU verteidigt ihre Blockadehaltung. Die Unionsparteien hätten zwar grundsätzlich keine Einwände gegen das Gesetzesvorhaben, jedoch halten CDU/CSU eine umfassende Reform des GmbH-Rechts für notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Gesellschaften zu stärken, so die zuständige CDU-Rechtsexpertin Andrea Voßhoff. Es reiche nicht aus, in einem gesetzgeberischen Schnellschuss lediglich die Höhe des Stammkapitals auf willkürliche 10.000 Euro zu senken. Die Reform müsse gleichzeitig auch den Gläubigerschutz, die Haftungsregeln, das Insolvenzrecht und den Abbau bürokratischer Hürden regeln. Eine Anhörung ist bei einem derart wichtigen Gesetz geboten. Wenn dies wegen der beabsichtigten Neuwahl aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, wäre es verantwortungslos, ein Gesetz ohne Beratung schnell noch durchzuwinken, so die CDU-Rechtsexpertin weiter.
In der Union wird die Einführung einer Ein-Euro-GmbH nach dem britischen Vorbild nach einer gewonnen Bundestagswahl nicht mehr ausgeschlossen. Zahlreiche Unionsabgeordnete haben sich für die Ein-Euro-GmbH ausgesprochen, um die deutsche Rechtsform im internationalen Wettbewerb zu stärken.
Weitere Beiträge zum Gesetzgebungsverfahren:
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29.06.2005 | |
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01.06.2005 |
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Erleichterung von GmbH-Gründungen
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29.04.2005 |
Bundesministerium der Justiz möchte GmbH-Gründungen erleichtern
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| Quelle: | LexisNexis, Redaktion CA-Gesetzgebung Mitteilung vom 29.06.2005 |
LNCA 2005, 70644