Schnabel stellt das BVerwG-Urteil vom 29.10.2009 zur Informationspflicht über CIA-Flüge vor
Kurznachricht zu "Kein Anspruch auf Herausgabe amtlicher Informationen bei nachteiligen Auswirkungen auf internationale Beziehungen - CIA-Flüge" von Dr. Christoph Schnabel, LL.M., original erschienen in: NVwZ 2010 Heft 5, 303 - 304.
Schnabel widmet sich einem Urteil des BVerwG vom 29.10.2009 (Az.: 7 C 22/08), in dem ein Anspruch auf Herausgabe von Informationen zu CIA-Flügen abgelehnt wurde. Der Verfasser stellt dar, dass das BVerwG - in Übereinstimmung mit der Entscheidung der Vorinstanz (OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2008, Az.: 12 B 49.07) einen Informationsanspruch unter Berufung auf § 3 Nr. 1 lit. a IFG (kein Informationsanspruch bei nachteiligen Auswirkungen auf internationale Beziehungen) und § 3 Nr. 4 IFG (kein Informationsanspruch, wenn Informationen einer Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht unterliegen) verneint habe.
Weiterhin weist der Autor auf den nach Ansicht des BVerwG bei der Anwendung des § 3 Nr. 1 lit. a IFG bestehenden, gerichtlich nicht überprüfbaren Beurteilungsspielraum hin und befasst sich mit den Besonderheiten bei Prognoseentscheidungen. Ferner verweist Schnabel darauf, dass der Kläger § 3 Nr. 4 IFG unter dem Gesichtspunkt des Vorbehalts des Gesetzes für verfassungswidrig erachtet habe, das BVerwG die Verfassungsmäßigkeit der Norm aber bejaht habe.
Dieser Beitrag wurde erstellt von Andrea Rosenfeldt.
LNCA 2010, 177100