Verdachtspersonen in Strafverfahren sollen nach dem Willen der Europäischen Kommission zukünftig Anspruch auf einen Dolmetscher erhalten
Die Europäischen Kommission will mit ihrem am 08.07.2009 angenommenen Vorschlag eines Rahmenbeschluss des Rates, dass EU-weit Mindestnormen für das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren eingeführt werden. Vorgesehen ist darin auch ein Anspruch auf Übersetzung maßgeblicher Prozessunterlagen. So soll sichergestellt werden, dass die gegen Verdächtige erhobenen Beschuldigungen von ihnen auch verstanden werden.
Mit dem Vorschlag nimmt die Kommission die Arbeit an EU-weit gültigen Verfahrensgarantien für Beschuldigte in Strafverfahren wieder auf, nachdem ein von der Kommission 2004 vorgelegter Vorschlag hierzu von den Mitgliedstaaten 2007 endgültig abgelehnt wurde.
Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung
Anders als der Vorschlag von 2004, mit dem gleichzeitig sechs Verfahrensrechte
geregelt werden sollten, konzentriert sich dieser Vorschlag auf eine einzige
Kategorie von Rechten, nämlich das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung.
Initiativen zu weiteren Verfahrensrechten sind bereits für das kommende
Mehrjahresprogramm geplant. Der vorliegende Vorschlag ist ein erster Schritt in dem
neuerlichen Bestreben, das Vertrauen der Justizbehörden der Mitgliedstaaten
untereinander zu stärken. Dies wiederum ist eine unabdingbare Voraussetzung,
damit gerichtliche Maßnahmen EU-weit anerkannt werden. Strafverteidiger-
Verbände und Prozessbeobachter fordern seit langem eine EU-weite Regelung von
Verfahrensrechten.
In der EU werden viele verschiedene Sprachen gesprochen. Wer sich in der
misslichen Lage befindet, einer Straftat verdächtigt zu werden, steht vor zusätzlichen
Problemen, wenn er die Landessprache nicht beherrscht. Zwar wird das Recht auf
Beiziehung eines Dolmetschers/Übersetzers durch die Europäische Konvention zum
Schutze der Menschenrechte garantiert, die von allen EU-Mitgliedstaaten
unterzeichnet wurde, doch werden diese Garantien in der Praxis nicht überall gleich
gehandhabt. Hinzu kommt, dass die Garantien bisweilen missachtet werden und es
im Falle eines Verstoßes gegen die Konvention lange dauern kann, bis jemand zu
seinem Recht kommt. Verdächtige haben daher nicht überall in der EU gleichen
Zugang zu Dolmetsch- und Übersetzungsdiensten.
Durch den Vorschlag der Europäischen Kommission werden die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, einer Person, die in einer ihm unverständlichen Sprache der Begehung einer Straftat
verdächtigt oder beschuldigt wird, während des gesamten Verfahrens einen Dolmetscher zur Seite zu stellen. Die Verdachtsperson muss die gegen sie erhobenen Beschuldigungen kennen und das Prozessgeschehen verfolgen können.
| Quelle: | Europäische Kommission Pressemitteilung IP/09/1101 vom 08.07.2009 |
LNCA 2009, 163885