Schutz geistigen Eigentums durch Patentanmeldungen: Behalten Sie den Durchblick.
Schutz von Erfindungen
Die Patentanmeldung ist nach der Patentrecherche der zweite wichtige Schritt im Patenterteilungsverfahren. Durch die Anmeldung eines Patentes lassen sich Erfindungen für einen festgelegten Zeitraum schützen. Der Patentschutz gilt für die meisten Patente maximal 20 Jahre ab dem Tag der Anmeldung. Unter bestimmten Voraussetzungen sind danach noch kurze Verlängerungen möglich.
Bei der Anmeldung darf eine Erfindung nicht bereits zum Stand der Technik gehören. Das heißt, sie darf noch nicht öffentlich erwähnt oder beschrieben worden sein und es darf noch kein Patent auf diese Erfindung existieren. Patentschutz kann also nur einer Neuheit gewährt werden.
Vorteile erfolgreicher Patentanmeldungen
Wer kann ein Patent anmelden?
Grundsätzlich kann sich jeder ein Patent sichern. Schutzrechte können von jedem Erfinder ohne anwaltliche Hilfe angemeldet werden. Je nach Komplexität kann es ratsam sein, dennoch einen Patentanwalt als Spezialisten hinzuzuziehen. Eine Verpflichtung dazu gibt es jedoch nicht.
Ablauf der Patentanmeldung
Das Patent sollte unbedingt vor der Veröffentlichung der Erfindung angemeldet werden. Ansonsten gilt die Erfindung nicht mehr als neu und die Patentanmeldung ist nicht mehr möglich.
In Deutschland werden Patente beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet. Sie sind dann aber zunächst nur für den deutschen Raum geschützt.
Ist eine internationale Abdeckung gewünscht, müssen Patentanmeldungen bei den Patentämtern aller Länder eingereicht werden, in denen die Erfindung geschützt werden soll. Da das teuer und aufwändig ist, kann über das Patent Cooperation Treaty (PCT) beim nationalen Patentamt die Anmeldung an alle Vertragsstaaten weitergeleitet werden.
Basierend auf der Patentrecherche und der Erfindung selbst, muss eine Patentanmeldung fest definierte Inhalte abdecken, um geprüft zu werden.
- Ausführliche Beschreibung:
Die Patentanmeldung muss eine ausführliche Beschreibung enthalten. Die Beschreibung stellt den bekannten Stand der Technik dar, der vorab durch die Patentrecherche analysiert wurde. Sie schildert das zugrunde liegende Problem, das durch den Stand der Technik bisher nicht gelöst werden konnte.
Die Darstellung der Erfindung, die zum Patent angemeldet wird, erfolgt durch die Schilderung der Problemlösung, die durch die Erfindung erzielt werden kann, und die den Stand der Technik verbessert.
Die Beschreibung muss ein Ausführungsbeispiel der Erfindung beinhalten und die durch die Erfindung erzielbaren Vorteile schildern.
- Patentansprüche klar definiert:
Die Patentansprüche müssen klar definiert werden. Sie legen den Schutzumfang der Erfindung fest und müssen daher besonders präzise formuliert werden und insbesondere technische Aspekte abdecken.
- Zeichnung:
Falls sinnvoll, muss sie eine Zeichnung (oder mehrere Zeichnungen) über die Erfindung beinhalten.
- Erfinder:
Sie muss den Erfinder nennen.
Nachdem die Patentanmeldung eingereicht und die Anmeldegebühr gezahlt wurde, beginnt die Patentprüfung durch das zuständige Patentamt (Prüfung auf Patentierbarkeit). Es folgen weitere jährliche Gebühren bis zum Ablauf des Patentschutzes. Werden die Gebühren nicht gezahlt, kann der Schutz erlöschen
Fragestellungen der Patentprüfung
Patenterteilung
Das Patenterteilungsverfahren ist in der Regel nach zwei bis zweieinhalb Jahren abgeschlossen. Veröffentlicht werden aber auch bereits Patentanmeldungen, bei denen die Patenterteilung noch aussteht.
Die Weiterentwicklung des Stands der Technik ist somit anderen Erfindern zugänglich, die das Patent wiederum als Referenz für neue Entwicklungen nutzen können.
Nutzen von Patentanmeldungen
Der Patentanmelder erhält ein zeitlich befristet und räumlich begrenztes Nutzungsmonopol seiner Entwicklung. Erfinder, die ein Patent erstellen, ziehen einen wirtschaftlichen Nutzen zum Beispiel aus dem Verkauf von Patentlizenzverträgen während der Patentschutz gilt.
Für Unternehmen stellen Patente außerdem einen Bewertungsmaßstab dar. Viele Patentanmeldungen sprechen für ein hohes Innovationspotenzial. So können Patente auch genutzt werden, um Unternehmen im Rahmen von Mergers & Acquisitions zu bewerten.
Das könnte Sie ebenfalls interessieren
- Möchten Sie ein unverbindliches Angebot anfragen?
- Benötigen Sie weitere Informationen zum Produkt?
- Möchten Sie einen unverbindlichen Blick live ins Tool werfen und einen Termin für eine kostenlose Online-Demo vereinbaren?
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!