Was Sie bei der Auswahl eines anonymen Hinweisgebersystems (Whistleblowing) beachten müssen.

17.02.2016 von Claudia Loderbauer

Unternehmensinternes Whistleblowing ist eine der wichtigsten Komponenten eines Compliance Management Systems (CMS) und sollte in so einem System nicht fehlen. Allerdings wird Whistleblowing nur allzu oft unterschätzt, nicht eingesetzt oder Mitarbeiter werden nicht adäquat und zeitnah zur Meldung sanktioniert. Mit einem anonymen Hinweisgebersystem decken Sie Korruptionsrisiken in Ihrem Unternehmen auf und beugen Korruption vor. Stellen Sie sich vor, einer Ihrer Mitarbeiter zeigt einen Vorfall bei der Staatsanwaltschaft an, weil er dafür unternehmensintern keine Möglichkeit und kein Interesse gefunden hat.

Die richtige Wahl des Hinweisgebersystems, welches Ihrer Unternehmensgröße angepasst werden sollte, ist ein wesentlicher Faktor, um dessen Effektivität zu garantieren. Wichtige Faktoren, die bei der Auswahl berücksichtigt werden sollten, sind:

  • Mitarbeiterzahl
  • Standort
  • Anzahl der Niederlassungen
  • Kosten für das Hinweisgebersystem

Des Weiteren müssen gewisse Rahmenbedingungen geschaffen werden, um ein solches System in Ihrem Unternehmen zu verankern.

  • Wer kann Meldungen abgeben?
  • Welche rechtlichen Bestimmungen muss man berücksichtigen?

Umfassende Schulungen und eine Bewusstseinsbildung der Mitarbeiter für das anonyme Hinweisgebersystem versichern, dass es auch tatsächlich von diesen angewendet wird. Zusätzlich muss die Führung die richtige Unternehmenskultur schaffen, die die Mitarbeiter motiviert, zur Aufdeckung von Missständen beizutragen. Bedenken wegen nachteiliger Folgen für Hinweisgeber müssen ausgeräumt werden. Ein jährlicher Compliance Audit des Hinweisgebersystems rundet dessen effizienten Einsatz ab.

Mehr über anonyme Hinweisgebersysteme, die effektive Einbindung in das Compliance Management System und weitere wichtige Elemente des CMS stelle ich zusammen mit Salvatore Saporito, LexisNexis GmbH, im kostenlosen Webinar am 24. Februar.

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