Das Compliance-Risiko in Frankreich – Was Unternehmen wissen sollten

15.03.2018 von Salvatore Saporito

Es ist kein Geheimnis, dass die stetig wachsende Anzahl von Compliance-Gesetzen (und auch Erwartungen der Verbraucher) international tätige Unternehmen vor immer größere Herausforderungen stellt, um Risiken erfolgreich zu vermeiden. Philippe Montingy, ehemaliges Mitglied des Kabinetts des OECD-Generalsekretärs und Präsident von Ethic Intelligence, der Agentur für Antikorruptions-Zertifikate, sagte dazu vergangenes Jahr in einem Interview1: „Wenn ein Unternehmen seine Geschäfte rechtmäßig betreibt, verringert es damit das Risiko ernsthafter Korruptionsprobleme.“ In Frankreich umfasst die Einhaltung rechtlicher Bestimmung drei verschiedene Aspekte: das Sapin-II-Gesetz zum Schutz vor Bestechung und Korruption, die 5. und 6. Geldwäscherichtlinie der EU und das Gesetz zur Sorgfaltspflicht im Hinblick auf Menschen- und Umweltrechte.

Sapin II gilt als Impulsgeber im Kampf gegen die Korruption

Das Gesetz Sapin II wurde benannt nach dem Minister für Wirtschaft und Finanzen, der es auf den Weg gebracht hatte. Es wurde Ende 2016 verabschiedet und etablierte eine erweiterte Gerichtsbarkeit – über die französischen Landesgrenzen hinaus – für Delikte, die von französischen Staatsangehörigen oder Personen, die in Frankreich wohnhaft sind, begangen werden beziehungsweise von Unternehmen, die sämtliche oder einen Teil ihrer kommerziellen Aktivitäten in Frankreich abwickeln. Ein Beitrag2 im Antikorruptions-Blog kam zu dem Schluss, dass so Staatsanwälten in Frankreich mehr Flexibilität bei der Verfolgung von Bestechungsdelikten im Ausland verliehen werden dürfte.

Zusätzlich zum neuen Whistleblower-Schutz und der Einführung von Vereinbarungen zum Aufschub von Strafverfolgung (Deferred Prosecution Agreements) fordert das Gesetz obligatorische Compliance-Programme für Unternehmen in Frankreich mit mehr als 500 Mitarbeitern und Unternehmen innerhalb von Konzernen mit einer französischen Muttergesellschaft mit mindestens 500 Mitarbeitern weltweit und jährlichen Bruttoeinnahmen von mehr als 100 Millionen Euro. Die Geschäftsleitung derartiger Unternehmen kann ebenfalls strafrechtlich belangt werden. Darüber hinaus können auch Unternehmen, auf die diese Rahmenbedingungen nicht zutreffen, unter Umständen dazu angehalten werden, Compliance-Programme einzurichten, sofern sie sich bereits zuvor der Korruption schuldig gemacht hatten oder eine Vereinbarung zum Aufschub der Strafverfolgung eingegangen waren.

Ein solches Compliance-Programm sollte enthalten:

  • Entwicklung eines internen Verhaltenskodex (Code of Conduct)
  • Ein System, das es den Mitarbeitern leicht macht, einen Verdacht auf Bestechung oder Korruption zu melden
  • Einführung einer Korruptions-Risikobewertung
  • Einrichtung eines Due-Diligence-Verfahrens für Kunden, Lieferanten und Drittparteien
  • Einsatz einer angemessenen Rechnungsprüfung
  • Compliance-Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter in besonders risikoanfälligen Bereichen
  • Regelmäßige Messung der Effizienz des Programms

Werden bei einem Unternehmen Verstöße festgestellt, kann die französische Antikorruptionsbehörde AFA dem Unternehmen eine Aktualisierung seines Compliance-Programms innerhalb von drei Jahren oder weniger abverlangen, Strafen von bis zu 200.000 Euro für Einzelpersonen und 1 Million Euro für juristische Personen verhängen und die gewonnenen Erkenntnisse öffentlich bekanntgeben. Zusätzlich zu diesen Finanz- und Reputationsrisiken kommen auf das Unternehmen oder seine Führungskräfte möglicherweise noch höhere Geldstrafen (und gegebenenfalls auch Gefängnisstrafen) zu, falls diese korrupter Handlungen für schuldig befunden werden.

Umgang mit der 5. und 6. Geldwäscherichtlinie der EU

Im vergangenen August hat Frankreich seine Gesetze gegen Geldwäsche und die Finanzierung terroristischer Aktivitäten im Einklang mit der 5. und 6. Geldwäscherichtlinie der EU verschärft. Die neuen Vorschriften verlangen von französischen und ausländischen Unternehmen, die tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümer (Beneficial Owner) offenzulegen. Diese neue Maßnahme betrifft Unternehmen, die in Frankreich registriert sind, sowie ausländische Unternehmen, die in Frankreich tätig sind. Ausgenommen sind Unternehmen, die einen ähnlichen Standard in einem anderen Land einhalten, zum Beispiel auf EURONEXT, NYSE oder LSE gelistete Unternehmen.

Das Gesetz definiert, welche Arten von Informationen erfasst werden müssen, und legt die Anforderungen für die Aktualisierung und Bekanntgabe dieser Informationen innerhalb des Verzeichnisses fest. Zugriff auf das Verzeichnis haben ausschließlich Behörden, die sich mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Bestechung und Steuerflucht beschäftigen. Zu den möglichen Strafen für die Nichtbeachtung gehören strafrechtliche Sanktionen gegen die Person, die die Eintragung versäumt hat – bis zu sechs Monate Gefängnis und 7.500 Euro Geldstrafe –, abgesehen davon, dass auch das Unternehmen selbst strafrechtlich belangt werden kann.

Die Sorgfaltspflicht erfordert Transparenz in der Lieferkette

Ein weiterer Aspekt der Compliance, den die französische Nationalversammlung 2017 übernommen hat, ist das Gesetz zur Sorgfaltspflicht, das sowohl französische als auch ausländische Unternehmen mit Geschäftsbetrieb in Frankreich betrifft. Dieses Gesetz (Devoir de vigilance des entreprises donneuses d’ordre) verlangt von Unternehmen die Einführung und Aufrechterhaltung eines Due-Diligence-Verfahrens, das die Risiken von Verstößen gegen Menschen- und Umweltrechte identifiziert und minimiert, die sich aus ihren eigenen Aktivitäten beziehungsweise den in ihrem Namen von Zulieferern und anderen Drittparteien durchgeführten Aktivitäten ergeben. Das Gesetz zur Sorgfaltspflicht beruht auf den Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte der Vereinten Nationen und ähnelt dem britischen „Modern Slavery Act“, hat aber einen geringeren Umfang im Hinblick auf die davon betroffenen Unternehmen und dafür eine größere inhaltliche Bandbreite, da es auch die ökologische Nachhaltigkeit betrifft.

Nächste Schritte

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2. Informieren Sie sich darüber, wie unsere Lösungen für Due Diligence und Monitoring Ihre aktuellen Abläufe für Risikovermeidung bereichern können.


Quellen

1 One of the Most Important Elements of the Anti-corruption French law is the notion of risk mapping, Leaders League, 10.10.2017
2 New French Anti-corruption Law “Sapin II”, The Anticorruption Blog, 4.01.2017

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