LexisNexis Compliance Solutions Day

02.07.2015 von Salvatore Saporito

Der Compliance Solutions Day von LexisNexis stand unter dem Motto: Prozesse optimieren – Komplexität reduzieren – Risiken minimieren. Innovative Lösungsansätze, ein vertiefender Blick auf die Situation der Gesetzgebung und Normenverfassung, die Erfahrungen der Berater sowie eine Diskussion über die gesellschaftliche Rolle und die Akzeptanz von Hinweisgebern boten den Besuchern unseres in München stattfindenden Kongresses ein umfassendes Bild über das Thema und einen Ausblick auf die weitere Entwicklung.

Für Unternehmen ist die Einführung eines Compliance Management Systems heute keine Frage mehr des „ob", sondern des „wie", moderierte Professor Dr. Joachim Fetzer, Vorstand des Deutschen Netzwerk Wirtschaftsethik den Compliance Solutions Day von LexisNexis an. Während große Konzerne wie Siemens in den 80-er-Jahren noch Bedenken hatten, ihren Mitarbeitern und Partnerunternehmen einen einheitlichen Verhaltenskodex „überzustülpen" und in die einzelnen Dependenzen der Länder „hineinzuregieren", so machen die Konzerne heute die Erfahrung, dass die Einhaltung von Richtlinien genau auf diese Art und Weise funktioniert.

Compliance-Kultur leben

Dass Compliance nicht nur die Einhaltung von rechtlichen Vorgaben betrifft, machte Bernd Michael Lindner, Partner Financial Services von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KMPG deutlich. Schließlich gehe es auch um die Vermeidung von Risiken, insbesondere von Reputationsrisiken. Die größte Herausforderung für Unternehmen sieht Lindner darin, Compliance so zu leben, dass alle Mitarbeiter verstehen, was die Zentrale vorgibt. Eines der wichtigsten Elemente einer erfolgreichen Compliance-Kultur sei das wiederholte und unternehmensweite Engagement des Vorstands und aller Führungskräfte. Lindner plädierte, zur Einführung, Verbreitung und Überprüfung der Richtlinien ein Compliance Management System (CMS) einzusetzen.

Wie können sich Unternehmen schützen

Eine Orientierung zur Einführung eines CMS bietet der ISO-19600-Standard. Er stellt einen unabhängigen Nachweis über die Wirksamkeit des eigenen CMS dar. Dr. Peter Jonas, Director Certification und Prokurist von Austrian Standards plus GmbH, ist überzeugt davon, dass sich der Standard in vielen Branchen durchsetzen wird. Er warnt jedoch davor, die Zertifizierung um ihrer selbst willen durchzuführen. Für Unternehmen muss sie schließlich einen Mehrwert bieten.

Wer sich sein CMS darüber hinaus auch noch zertifizieren lässt, hat im Streitfall vor Gericht einen Nachweis für die Einhaltung von Organisationspflichten und gegebenenfalls Argumente für Haftungsmilderung.

Präventive Geschäftspartnerüberprüfung

Das Non-plus-ultra zur Prävention ist aus Sicht von LexisNexis natürlich eine sorgfältige Due Diligence, um zu überprüfen, ob potentielle oder bestehende Geschäftspartner mit Schmiergeldaffären oder Korruption in Zusammenhang gebracht werden. Es gibt jedoch auch Fälle, die eine Investigation über die Datenbankrecherche hinaus erfordern. Für diese individuellen Maßnahmen stehen den Unternehmen die Sicherheitsberater von KDM zur Verfügung, die ihren Service international anbieten.

Reform des Korruptionsrechts

Mit großem Interesse verfolgen Anwender und Rechtsberater aktuell die Vorhaben des Gesetzgebers. So gibt es eine Initiative zur Änderung des Strafrechts aus NRW, die vorsieht, dass künftig auch juristische Personen – sprich Organisationen und Unternehmen – für strafbares Handeln zur Verantwortung gezogen werden können. Unternehmen, die Compliance-Strukturen schaffen, sollen davon profitieren, indem dies bei der Strafbemessung berücksichtigt wird. Rechtsanwalt Jörg Bielefeld von der Rechtsanwaltsgesellschaft BEITEN BURKHARDT zeigte auf, was die Reform des Korruptionsrechts bezwecken will und welche Auswirkungen sie auf die Unternehmen hat. So werde dem bisher vorherrschenden Wettbewerbsmodell als neue Tatvariante das sogenannte Geschäftsherrenmodell hinzugefügt. Dieses soll dazu beitragen, dass der Geschäftsherr, sprich Unternehmer, besser geschützt werde.

Schutz von Hinweisgebern ist eine gesellschaftliche Frage

Zur Aufklärung von Bestechung und Korruption sind die Strafverfolger auf Informanten angewiesen. Für Dr. Andreas Novak, Vorstandsmitglied von Transparency International Deutschland e.V., ist der Schutz von Hinweisgebern nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine gesellschaftliche Frage. Wie geht man mit Hinweisgebern um? Hier müsse eine Debatte über den Konflikt zwischen moralischem Gebot und Treuebruch geführt werden. Der Hinweisgeber werde häufig als Denunziant diskriminiert und vom Gesetzgeber – abgesehen von Beamten und Mitarbeitern im Kreditwesen – arbeitsrechtlich nicht geschützt. Wie wichtig seine Rolle ist, zeigt eine Statistik von Transparency International: 2013 wurden zweidrittel der Korruptionsfälle aufgrund externer Hinweise von Whistleblowern entdeckt.

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