Neues EU-Gesetz für Menschenrechts- und Umwelt-Diligence
02.08.2021 von Thomas Becker
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments fordern eine verstärkte behördliche Kontrolle von Unternehmen, um den Schutz von Menschenrechten und Umwelt in deren Lieferketten zu gewährleisten. Diese neue Gesetzesinitiative macht eine Neuausrichtung von Due-Diligence-Verfahren sowie eine laufende Beobachtung negativer Nachrichtenmeldungen erforderlich, um auf auftretende Probleme reagieren zu können. Die Frage lautet: Wie können sich Unternehmen und Organisationen am besten auf den Umgang mit regulatorischen und reputationsbezogenen Risiken vorbereiten und gleichzeitig ESG-Erwartungen erfüllen?

Eine neue europäische Herangehensweise an Menschenrechts-Due Diligence
Während viele EU-Mitgliedsländer bereits eigene Due-Diligence-Gesetze festgelegt haben, mangelt es derzeit an einer richtungsweisenden Rechtsvorschrift auf EU-Ebene. Am 10. März 2021 hat sich das Europäische Parlament daher auf einen Vorschlag für eine neue EU-Richtlinie geeinigt, mit dem eine verpflichtende Menschenrechts- und Umwelt-Due Diligence festgeschrieben wird. Damit erweitert der Gesetzgeber die Überwachung von in der EU ansässigen Unternehmen und Organisationen und bietet erneut Anlass für die Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt.
Es ist zu erwarten, dass das Europäische Parlament das vorgeschlagene EU-Gesetz im Jahr 2022 verabschieden und die nationale Richtlinie frühestens ab 2023 in Kraft treten wird. Unternehmen werden folglich aufgefordert, Umwelt- und Menschenrechtsrisiken zu ermitteln, zu überwachen, zu verhindern und zu beseitigen. Mit dem Gesetzesvorschlag sollen die Sorgfaltspflichten auf alle betrieblichen Abläufe und Aktivitäten, insbesondere auf die Beziehungen zu Auftragnehmern und Unterauftragnehmern, ausgedehnt werden.
Sowohl zivilgesellschaftliche Gruppen als auch Unternehmerverbände befürworten diesen neuen Vorschlag. Richard Gardiner, ein hochrangiger Vertreter der internationalen Menschenrechtsorganisation Global Witness1, meinte, dass neue Rechtsvorschriften dazu beitragen könnten, „...Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, bevor sie passieren.“ Genauso begrüßte der Unternehmerverband Nordic Business Networking for Human Rights2 als eine der ersten Stimmen aus dem Privatsektor die Bemühungen des Europäischen Parlaments.
Da kein Unternehmen und keine Organisation gegen Risiken in Bezug auf Umwelt und Menschenrechte immun ist, kann ein mangelhaftes Due-Diligence-System gravierende Auswirkungen haben. Schlagzeilen aus der jüngsten Vergangenheit belegen, dass heimliche Praktiken und unethisches Verhalten von Dritten für alle Beteiligten zu einer beträchtlichen Schädigung ihres Rufs in der Öffentlichkeit und bei Behörden führen können.
Ein Grund für umfassendes Risikomanagement
Der geplante Vorstoß in Richtung verstärkter Menschenrechts- und Umwelt-Due Diligence stellt keine singuläre Entwicklung dar. Vom California Transparency in Supply Chains Act3 (kalifornisches Gesetz zur Lieferkettentransparenz) aus dem Jahr 2010 bis zum deutschen Lieferkettengesetz4 und den Regulierungsabsichten des Europäischen Parlaments: Überall wollen Gesetzgeber Fehlverhalten in Bezug auf Umwelt und Menschenrechte stärker bekämpfen. Damit wird auch die zunehmende Bedeutung, die Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte (ESG) für Anleger und Verbraucher weltweit haben, hervorgehoben.
Gleichzeitig haben Arbeitgeberorganisationen die positiven Effekte robuster Due-Diligence-Verfahren in Bezug auf die Verringerung reputationsbezogener und regulatorischer Risiken erkannt. Vergangenen September veröffentlichten das Netzwerk Business at OECD (BIAC) und die International Organization of Employers (IOE) den neuen Leitfaden5 ‚Connecting the anti-corruption and human rights agendas: A guide for business and employers’ organizations‘ (Verknüpfung der Korruptionsbekämpfungs- und Menschenrechtsagenden: Ein Leitfaden für Unternehmer- und Arbeitgeberverbände). Dies unterstreicht den allgemeinen Trend zu erweiterten Due-Diligence-Prüfungen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption (Anti-Bribery and Corruption, ABC) sowie in Bezug auf Menschenrechte.
Ein beispielloses Ausmaß an Misstrauen gegenüber Unternehmen, hervorgerufen durch die zunehmende Verstrickung von Weltmarken in unethisches Verhalten, macht die Verringerung regulatorischer und reputationsbezogener Risiken zu einem Muss. Ergänzend zu Due-Diligence-Prüfungen können durch eine Beobachtung negativer Berichterstattung neue regulatorische oder reputationsbezogene Risiken einschließlich menschenrechtlicher Verfehlungen erkannt werden. Gleichzeitig wird damit der eigene Ruf in Bezug auf die Erfüllung von ESG-Kriterien gefestigt.
Das Fazit lautet daher: Die Maxime ‚das Richtige tun‘ mag für Unternehmen nicht neu sein. Die Gesetzesinitiativen der jüngsten Zeit unterstreichen jedoch, dass sich Ethikerwartungen ändern, und das schnell. Sind Sie mit Ihrer derzeitigen Vorgehensweise der Aufgabe gewachsen?
Nächste Schritte:
- Erfahren Sie, wie eine sich ändernde Gesetzeslage dazu führt, dass sich Unternehmen zunehmend der Menschenrechts- und Umwelt-Due Diligence widmen müssen und wie LexisNexis® diese Unternehmen unterstützen kann.
- Weisen Sie auch Kollegen und Geschäftspartner darauf hin, damit das Thema im Gespräch bleibt.
Quellen:
- Lawmakers push for European due diligence law on environmental, human rights, reuters.com, 27.01.2021
- BioMar joins with Nordic firms to back EU human rights legislation, feednavigator.com, 29.01.2021
- The California Transparency in Supply Chains Act, oag.ca.gov, 20.07.2021
- Wie wirkt das Lieferkettengesetz?, tagesschau.de, 12.02.2021
- Connecting the anti-corruption and human rights agendas, biac.org, 31.08.2020
Zur Person
Thomas Becker Business Development Manager Risk & Compliance

Thomas Becker ist Business Development Manager Risk & Compliance bei der LexisNexis GmbH. Seit über neun Jahren verantwortet er den Auf- & Ausbau für Süddeutschland & Österreich und betreut branchenübergreifend Compliance-Projekte. Außerdem ist er Mitglied im Deutschen Institut für Compliance (DICO).
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