Korruption, Betrug und Geldwäsche: Welche Neuerungen bringt das Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft?
14.07.2020 von Chris Schneider
Korruption, Bestechung und Geldwäsche bilden nach wie vor ernstzunehmende Herausforderungen für unsere Gesellschaft. Speziell in Zeiten einer globalen Pandemie warnen renommierte Organisationen wie Transparency International davor, die Bekämpfung dieser Probleme links liegen zu lassen. Obwohl Deutschland im internationalen Vergleich bereits auf dem 9. Platz des Korruptionswahrnehmungsindex 2019 steht, gibt es auch hier zu Lande ernstzunehmendes Verbesserungspotential.
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Risikofaktor Corona
Die momentane Corona-Pandemie beeinträchtigt den weltweiten Kampf gegen Korruption maßgeblich. Betrug, Cybercrime, sowie die unrechtmäßige Nutzung von öffentlichen Mitteln stellen einige der zum Vorschein kommenden Herausforderungen dar. Um allen Menschen weltweit Zugang zu nötigen Medikamenten zu geben, gab es sogar bereits die Anregung, Sanktionen vorrübergehend auszusetzen.
Die erhöhte Aufmerksamkeit für die Bekämpfung dieser globalen Krise hat darüber hinaus einen negativen Einfluss auf die Fähigkeit von Regierungen und Unternehmen, adäquat auf die Korruptions-, Geldwäsche- und Betrugsrisiken zu reagieren. Um diesen Herausforderungen entschlossen entgegentreten zu können, bedarf es einer besseren Koordination – sowohl auf nationalem als auch internationalem Level – zwischen den verschiedenen Interessenvertretern. Und auch Unternehmen müssen ihre Sorgfaltspflicht intensivieren. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie kann die wiederholte Überprüfung von Lieferketten sowie ein ständiger Informationsfluss bezüglich potenzieller rechtlicher Änderungen Unternehmen dabei unterstützen, sich vor möglichen Risiken frühzeitig zu schützen.
Vorbild Deutschland?
Obwohl Deutschland Jahr für Jahr unter den Top 10 auf dem Korruptionswahrnehmungsindex aufscheint, ist die Bundesrepublik keine Insel der Seligen, wenn es um Korruption, Betrug und Geldwäsche geht. Das belegen ausreichend viele Prozesse um namhafte deutsche Unternehmen in den letzten Jahren. Gerade aufgrund der stetig voranschreitenden Verlagerung des Europäischen Finanzmarkts von Großbritannien nach Europa nimmt Deutschland immer mehr die Rolle des wichtigsten Finanzstandorts der Europäischen Union ein. Diese Entwicklung birgt einige Risiken und Herausforderungen. Um dieser Herr zu werden bedarf es einer entschlossenen und flächendeckenden Kooperation zwischen dem privaten Sektor und den politischen Entscheidungsträgern.
Verbandssanktionengesetz
Die bereits im August 2019 von Justizministerin Christine Lambrecht angekündigte Gesetzesinitiative zur Bekämpfung von Unternehmenskriminalität stellt einen weiteren Schritt in die richtige Richtung dar und festigt den notwendigen gesetzlichen Rahmen der unternehmerischen Sorgfaltspflicht. Das am 16. Juni als Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft1 dem Bundestag vorgelegte Gesetz beinhaltet eine Reihe neuer Maßnahmen, die sowohl der nationalen als auch grenzüberschreitenden Bekämpfung der Unternehmenskriminalität zu Gute kommen:
- Der Sanktionsrahmen von bislang maximal 10 Millionen Euro soll für Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz auf bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes angehoben werden.
- Der Staat soll zukünftig die Möglichkeit erhalten, den Geschädigten eine Entschädigung zukommen zu lassen.
- Das Gesetz sieht eine Änderung des Verfahrensrechts vor. So sollen Unternehmen künftig Beschuldigtenrechte erlangen. Darunter fallen das Recht auf juristisches Gehör, auf die Stellung von Beweisanträgen, auf Schweigen für die juristischen Vertreter des Unternehmens, auf Nennung von Zeugen, sowie Einlegung von Rechtsbehelfen.
- Der Rechtsrahmen für unternehmensinterne Untersuchungen soll transparenter und klarer konstruiert werden.
- Erhöhte Rechtssicherheit bei der Durchsuchung von Unternehmen und potentieller Beschlagnahmungen. Das Gesetz sieht eine bessere Trennung zwischen Unterlagen aus unternehmensinternen Untersuchungen und Unterlagen der juristischen Vertreter des Unternehmens vor. Letztere dürfen nicht mehr beschlagnahmt werden.
- Sanktionsmilderungen aufgrund einer umfassenden Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden sollen intensiviert und klarer geregelt werden.
Diese neue Gesetzgebung stellt einen essentiellen nächsten Schritt in der Entwicklung des deutschen Unternehmensstrafrechts dar. Speziell aufgrund des deutlich höheren Sanktionsrahmens von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes und der verbesserten rechtlichen Absicherung von behördlichen Ermittlungsverfahren im Bereich der Unternehmenskriminalität benötigen Unternehmen jetzt umfangreiche, effektive und zielorientierte Compliance-Verfahren. Gerade in Zeiten von Corona ist es daher von besonderer Bedeutung diese Systeme nachhaltig auszubauen und ein unabhängiges und reibungsfreies internes Untersuchungs-Regime zu unterstützen. Dies kann Unternehmen dabei unterstützen, vorzeitig regulatorische Herausforderungen zu identifizieren und potenzielle Risiken zu minimieren.
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Quellen:
1. Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft, bmjv.de, 22.06.2020
Zur Person
Chris Schneider Associated Head of Sales

Chris Schneider war Associated Head of Sales bei der LexisNexis GmbH. Seit über acht Jahren ist er im Data & Analytics-Umfeld tätig und verfügt über einen großen Erfahrungsschatz hinsichtlich der Betreuung von Compliance-Projekten in der Finanz- und Bankenbranche. Er war bei zahlreichen Corporate-Projekten involviert.
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